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Karlsruhe: Urteil: KSC muss an Ex-Manager Dohmen zahlen

Karlsruhe

Urteil: KSC muss an Ex-Manager Dohmen zahlen

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    Rolf Dohmen
    Rolf Dohmen Foto: dpa

    Das Arbeitsgericht Karlsruhe verurteilte den KSC dazu, Dohmen das Urlaubsgeld, Sieg- und Punktprämien für die Zeit zwischen seiner Freistellung im Dezember 2009 und seinem Vertragsende am 30. Juni 2010 zu zahlen. Dabei handelt es sich um insgesamt 63.000 Euro.

    Einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich über die Zahlung von zwei Dritteln dieser Summe hatte der Verein zuvor abgelehnt. Laut Vizepräsident Rolf Hauer will der KSC nun vor die nächste Instanz ziehen.

    Über seine Anwälte lässt Dohmen mitteilen: "Zwar habe ich die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem KSC nie gewollt, aber ich habe nun auch den dritten Prozess gegen den KSC gewonnen und sehe mich rechtlich voll bestätigt. Ich bedauere, dass der KSC sich nie in vernünftiger Weise mit mir einigen wollte, denn ich war immer einigungsbereit. Nach dem erneuten Sieg vor dem Arbeitsgericht habe ich mich entschieden, nach Erhalt der Zahlung 5.000 Euro an den KSC zu spenden, und zwar je zur Hälfte an die KSC-Jugend und an die Boxabteilung des KSC. Ich bin mir sicher, dass es dort gebraucht wird und bei den Herren Schön und Bürkle in guten Händen ist."

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