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Karlsruhe/Frankfurt: Pyro-Show zum Wildparkabschied: Verfahren eingestellt, KSC zahlt Strafe für den guten Zweck

Karlsruhe/Frankfurt

Pyro-Show zum Wildparkabschied: Verfahren eingestellt, KSC zahlt Strafe für den guten Zweck

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    Pyro-Show zum Wildparkabschied: Verfahren eingestellt, KSC zahlt Strafe für den guten Zweck
    Pyro-Show zum Wildparkabschied: Verfahren eingestellt, KSC zahlt Strafe für den guten Zweck Foto: Thomas Riedel

    Wie der KSC am Dienstagmittag in einer Pressemeldung mitteilt, wurde das Verfahren gegen den Karlsruher SC eingestellt. Das Bundesgericht ging in der Verhandlung am Dienstag eher von einer Genehmigungspflicht der zweiten Veranstaltung der Supporters aus als vom Gegenteil und stellte in Aussicht, dass sich daraus in der Folge weitere Verfahren ergeben könnten. Nach einer über zweistündigen Verhandlung, in der beiden Seiten ihre Rechtsstandpunkte dargelegt hatten, hat dann das Bundesgericht das Urteil aufgehoben und das Verfahren eingestellt.

    Im Gegenzug verpflichtet sich der KSC zur Zahlung von 3.000 Euro an die DFB-Kulturstiftung mit dem Zweck, das Geld für die Fan- und Erinnerungskultur zu verwenden. Dies hat das Gericht auch im Protokoll ausdrücklich aufgenommen.

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    Foto: Thomas Riedel

    "Festzuhalten ist, dass es sich bei der Abschiedsfeier 'Danke, Wildparkstadion!' um eine eigenständige Veranstaltung der Supporters Karlsruhe gehandelt hat, die ordnungsgemäß vorbereitet und beanstandungsfrei durchgeführt wurde. Da der KSC aus dieser Veranstaltung der Supporters über das Catering wirtschaftliche Vorteile erzielt hat, spenden wir gerne diesen Betrag, um die Fan- und Erinnerungskultur zu unterstützen", erklärten KSC-Präsident Ingo Wellenreuther und KSC-Geschäftsführer Michael Becker, die an der Verhandlung in Frankfurt teilgenommen hatten.

    "Wir finden es sehr positiv, dass der KSC gemeinsam mit uns als Supporters Karlsruhe alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um gegen die erstinstanzliche Verurteilung durch das DFB-Sportgericht vorzugehen", sagte Marco Fuchs, 1. Vorsitzender der Supporters, der ebenfalls bei der Verhandlung anwesend war und sich aktiv einbringen konnte. "Angesichts der unsicheren Rechtslage war es uns wichtig, dass die Zahlung des Geldbetrages sinnvoll verwendet wird. Positiv ist, dass das Geld über die DFB-Kulturstiftung wieder in die Fanarbeit nach Karlsruhe zurückfließen kann. Dafür werden sich die Supporters als Fan-Dachverband gemeinsam mit dem KSC als Verein nachhaltig einsetzen."

    ka-news-Hintergrund

    Die mündliche Verhandlung gegen den KSC fand am 8. August vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus in Frankfurt statt. Mündlich wird die Sportstrafsache gegen Zweitliga-Aufsteiger Karlsruher SC verhandelt. Geleitet wurde die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Zur Verhandlung kommen die Geschehnisse nach dem Drittligaspiel gegen die Würzburger Kickers am 3. November 2018. "Im Rahmen der Verabschiedung des alten Wildparkstadions wurden seinerzeit auch pyrotechnische Gegenstände gezündet. Fraglich ist insbesondere, ob der Karlsruher SC in diesem Zusammenhang gegen formelle Genehmigungspflichten verstoßen hat", so der DFB auf seiner Homepage.

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