Der KSC hat die Stadt Karlsruhe verklagt: Es ging um den Neubau des Fußballstadions. Daraus ist ein Streit entbrannt, der nun sogar bis vor das Oberlandesgericht (OLG) reicht. Einer der Streitpunkte: Bekommt der Fußballverein Einsicht in die Unterlagen?

Das OLG hat in der vergangenen Woche beschlossen: Der KSC hat einen Anspruch auf die Unterlagen - allerdings nicht auf alle. Ausgenommen sind vorerst vertrauliche Unterlagen zwischen der Stadt und dem Totalunternehmer, der BAM Sports GmbH. Ob der Verein diese Unterlagen auch erhält, da bleibt das eigentliche Urteil des Berufungsverfahrens abzuwarten.
Am Montag war es endlich so weit - die Dokumente wurden an den Verein weitergereicht: "Die Stadt Karlsruhe hat den entsprechenden Teil der Unterlagen nun übergeben, und der KSC konnte sie bei der Rechtsanwaltskanzlei abholen", Mathias Tröndle, Pressesprecher der Stadt, auf Nachfrage von ka-news.de.
ka-news.de-Hintergrund
Die Stadt hat gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe am 27. September Berufung beim Oberlandesgericht in zwei Punkten eingelegt: Erstens gegen die Herausgabe der Unterlagen mit Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung. Zweitens gegen den verordneten Umgang mit Sonderwünschen des KSC. Im ersten Punkt hatte das Gericht eine entsprechende Eilbedürftigkeit in der Entscheidung bestätigt und daher innerhalb einer Woche den Beschluss gefasst, Einstellung der Zwangsvollstreckung überwiegend zurückzuweisen. Zwei Entscheidungen stehen jetzt noch aus: Der Umgang mit vertraulichen Informationen und mit den Sonderwünschen des KSC.
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