Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.800 Euro belegt.
In der zweiten Halbzeit beziehungsweise nach Abpfiff des DFB-Pokalspiels gegen Hannover 96 am 12. August 2019 wurden im Karlsruher Zuschauerbereich insgesamt acht Bengalische Feuer abgebrannt.
Wie der DFB in seiner Urteilsbegründung schreibt, bezieht er sich auf die 54. Spielminute und die 62.: "In der 54. Spielminute wurden im Karlsruher Fanblock zwei pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Feuer) abgebrannt. Weiterhin wurden im Karlsruher Fanblock in der 62. Spielminute drei und nach Spielende nochmals drei Bengalische Feuer abgebrannt. Der Spielbetrieb wurde dadurch nicht beeinträchtigt. Das Entzünden von pyrotechnischen Gegenständen stellt eine erhebliche Gefahr für die im Stadionbereich befindlichen Personen dar. Zu deren Schutz sind derartige Handlungen verboten und deswegen zu unterbinden", so der DFB weiter.
Laut Pressemeldung des DFB hat der Karlsruher SC dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.