In Baden-Württemberg gilt seit dieser Woche eine angepasste Corona-Landesverordnung. Sie besagt, dass Sportveranstaltungen vor bis zu 10.000 Zuschauern bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent stattfinden dürfen. Die Besucher müssen gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sein und einen negativen Schnelltest mitbringen.
Karlsruhe