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Karlsruhe: KSC berät "intensiv" über Insolvenzverfahren: Mitglieder sollen abstimmen dürfen

Karlsruhe

KSC berät "intensiv" über Insolvenzverfahren: Mitglieder sollen abstimmen dürfen

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    Eine Eckballfahne mit dem Logo des Karlsruher SC.
    Eine Eckballfahne mit dem Logo des Karlsruher SC. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

    Geprüft wird ein entsprechendes Verfahren für die Karlsruher SC GmbH & Co. KGaA, welche man Ende September 2019 durch die Ausgliederung gegründet hatte. Der Karlsruher SC e.V. sowie andere KSC-Gesellschaften wären von der Eigenverwaltung nicht betroffen. 

    Die Verantwortlichen des KSC hatten erste Meldungen am Anfang dieser Woche zu einer Insolvenz zunächst bestritten. Am Mittwochabend hatte ein Gespräch zwischen Stadt und KSC stattgefunden - über den möglichen Inhalt wurde Oberbürgermeister Frank Mentrup über die Medien informiert.

    Er könne sich jetzt ärgern, aber das bringe schlussendlich ja nichts, reagierte das Stadtoberhaupt auf Pressenachfragen bei einer virtuellen Konferenz am Mittwochmittag. Das Gespräch sei "offen" verlaufen, äußerte sich KSC-Präsident Ingo Wellenreuther im Anschluss."Wir haben dargelegt, welche Optionen wir prüfen", sagte der KSC-Präsident.

    Mitglieder sollen abstimmen dürfen

    Laut Informationen der Badischen Neuesten Nachrichten (BNN) sollen die Mitglieder in einer außerordentlichen Versammlung über eine Planinsolvenz abstimmen. Die Einladungen dazu sollen Anfang der kommenden Woche verschickt werden.

    Der KSC schreibt auf seiner Homepage, dass man weitere Szenarien prüfen wolle. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung sei unter Wahrung des in der Satzung des Karlsruher SC e.V. festgelegten Einladungsverfahrens ab Anfang Mai möglich. "Sollte es kurzfristig zu neuen Entwicklungen kommen, muss die Ausgangslage selbstverständlich neu bewertet werden", so der Verein.

    Die Vorgehensweise entspricht dem Anliegen des KSC, im Fall einer Planinsolvenz alle Interessensgruppen des KSC in das Verfahren mit einzubinden. Neben den Mitgliedern gehören hierzu Hauptgläubiger, Partner, Fans und Investoren. 

    Insolvenzplan wird aufgestellt

    Stimmen die Mitglieder einer geplanten Insolvenz zu, so wird der Verein nach einem entsprechenden Antrag, einen Insolvenzplan erstellen, diesen bei Gericht einreichen und ihn mit Gläubigern abstimmen.

    "In der Regel erfolgt danach eine positive Abstimmung des Plans mit der Gläubigerversammlung und schlussendlich unter Berücksichtigung üblicher Fristen der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens", so der Verein auf seiner Homepage. Dieser Prozess kann Wochen und Monate in Anspruch nehmen - der KSC rechnet zwischen vier bis sechs Monaten.

    Keine Auswirkungen auf Spielbetrieb

    Auswirkungen auf den Geschäfts- und Spielbetrieb soll die Eigenverwaltung nicht haben: 

    "Der Geschäftsbetrieb und die aKAdemie des KSC würde auch im Rahmen einer Eigenverwaltung unter Berücksichtigung der Corona-bedingten Einschränkungen weiterlaufen. Der Spielbetrieb in der 2. Bundesliga würde nach der Zwangspause durch COVID-19 fortgeführt werden.

    Durch die Änderung der Statuten der DFL aufgrund der Viruspandemie im Rahmen der Mitgliederversammlung vom 31. März 2020 hätte der Antrag auf das Eigenverwaltungsverfahren auch keine Auswirkung auf den möglichen sportlichen Verbleib in der 2. Bundesliga sowie die Zweitligalizenz für die kommende Saison. Auch die Lizenzerteilung für die 3. Liga ist im laufenden Verfahren möglich."

    Die Deutsche Fußballliga hatte am Dienstag neben der Aussetzung des Spielbetriebs bis Ende April auch beschlossen, bei einer etwaigen Insolvenz-Anmeldung wegen des Coronavirus und seinen Folgen nicht neun Punkte Abzug für die kommende Saison, sondern nur drei auszusprechen.

    Keine Auswirkungen auf Stadionbau

    Auch auf den Stadionbau soll sich das Insolvenzverfahren nicht auswirken:  Da die Verträge mit der Stadt mit der "KSC Betriebsgesellschaft" und nicht mit der von der Insolvenz betroffenen GmbH geschlossen wurde.

    Die vereinbarten Pachtzahlungen seien erst nach Fertigstellung des Stadions fällig - bis dahin scheint der Verein zuversichtlich, diese leisten zu können.

    Warum keine normale Insolvenz?

    Was ein Eigenverwaltungsverfahren von einer "normalen" Insolvenz unterscheidet, erklärt der KSC auf seiner Homepage:

    "Die Eigenverwaltung ist ein modernes Instrument zur Unternehmenssanierung und bietet die Chance, Unternehmen in Abstimmung mit allen wesentlichen Beteiligten zukunftsfähig aufzustellen. Der wesentliche Unterschied zu einer „normalen“, fremdverwalteten Insolvenz und auch ein entscheidender Vorteil ist, dass die Gesellschaft bei einem Eigenverwaltungsverfahren weiterhin eigenverantwortlich die wesentlichen Entscheidungen treffen kann. Das zuständige Amtsgericht stellt dem Unternehmen dann anstelle eines Insolvenzverwalters einen sogenannten Sachverwalter zur Seite, der die Geschäftsführung während der weiteren Restrukturierung beaufsichtigt und Gläubigerinteressen wahrt."

    13 von 36 Profivereinen droht Insolvenz

    Der KSC ist nicht der einzige Verein, welchem in der Corona-Krise die Insolvenz droht.  Wie der "Kicker" berichtet, droht 13 der 36 Profivereine - darunter vier Erstligisten - wegen der Corona-Pandemie die Insolvenz noch in dieser Saison.Das Fachmagazin beruft sich auf Zahlen, die auf der Video-Mitgliederkonferenz der Deutschen Fußball Liga (DFL) am Dienstag den Vertretern der Profivereine mitgeteilt worden seien.

    Das erschreckende Ergebnis resultiere aus der Bestandsaufnahme der 36 Vereine, die sie zu ihrer aktuellen Lage bei der DFL hinterlegten. Um diese hatte die DFL die Clubs zuvor gebeten.

    Detaillierte Fragen zur Fananleihe und zum Aktienkauf beantwortet der KSC auf seiner Homepage.

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