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Karlsruhe: 3.000 Euro Strafe für Abschiedsshow im Wildpark: KSC will Berufung einlegen, Supporters sprechen von "Doppelmoral"

Karlsruhe

3.000 Euro Strafe für Abschiedsshow im Wildpark: KSC will Berufung einlegen, Supporters sprechen von "Doppelmoral"

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    3.000 Euro Strafe für Abschiedsshow im Wildpark: KSC will Berufung einlegen, Supporters sprechen von "Doppelmoral"
    3.000 Euro Strafe für Abschiedsshow im Wildpark: KSC will Berufung einlegen, Supporters sprechen von "Doppelmoral" Foto: Thomas Riedel

    Organisiert wurde die Pyro-Show von den Supporters Karlsruhe - sie war behördlich genehmigt und eine vom vorhergehenden Fußballspiel getrennte Veranstaltung. Da die Supporters jedoch nicht dem DFB zugehörig sind, muss sich der KSC vor dem Sportgericht verantworten.

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    Foto: Marco Fuchs

    "Uns gegenüber müsste der Verband vor ein ordentliches Gericht ziehen und hätte schlicht keine stichhaltigen Beweggründe eine Klage anzustreben", so die Supporters in einer aktuellen Pressemeldung, "stattdessen muss für die Machtspiele des mächtigen Fußballverbandes der Karlsruher Sport-Club herhalten, der rechtlich für diese Veranstaltung jedoch keinerlei Verantwortung zu tragen hat."

    Die Supporters werden bei der Verhandlung in Frankfurt mit ihrem Vorstand als Zuschauer anwesend sein. Weiterhin wird 1. Vorsitzender Marco Fuchs vom Karlsruher SC als Zeuge aufgerufen werden. Zuvor hatten die Supporters kritisiert, vom DFB nicht zur Sache gehört zu werden.

    Marco Fuchs, Vorsitzender der Supporters Karlsruhe
    Marco Fuchs, Vorsitzender der Supporters Karlsruhe Foto: ps

    "Wir könnten Auskunft erteilen, aber dazu müssten wir gefragt werden. Wir haben dem DFB im November, als klar war, dass er Ermittlungen aufnimmt, in einer öffentlichen Stellungnahme aufgefordert, dass sie uns ansprechen sollen. Wir als Veranstalter könnten Licht in das Dunkle bringen", so Marco Fuchs Ende Juli im Gespräch mit ka-news.de. Sollte es zu einer Verurteilung vor dem Sportgericht kommen, könnte die Strafzahlung bis zu 70.000 Euro betragen.

    +++ 14.51 Uhr: Pause im Gerichtssaal +++

    Aktuell befindet sich die Gerichtsverhandlung in der Pause. "Im Anschluss wird das Urteil verkündet", so Marco Fuchs auf Nachfrage von ka-news.de.

    +++ 16.02 Uhr: Geldstrafe steht fest +++

    Der Karlsruher SC wurde zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt, das teilt der Sportclub in einer aktuellen Pressemeldung mit. Gegenstand der Anklage sei nicht das Abbrennen der Pyrotechnik (sogenanntes Zuschauerfehlverhalten) gewesen, so der Verein weiter, sondern eine fehlende Anmeldung und Genehmigung der Veranstaltung beim DFB. 

    "Der KSC hält dies für eine Kompetenzüberschreitung des DFB und wird deshalb gegen das Urteil Berufung beim DFB-Bundesgericht einlegen", so der Karlsruher Sportclub.

    +++ 16.25 Uhr: Supporters sind enttäuscht +++

    Marco Fuchs ist enttäuscht vom Urteil: "Es entspricht nicht unserer Rechtsauffassung", sagt der 1. Vorsitzende der Supporters Karlsruhe, im Gespräch mit ka-news.de. "Die Veranstaltung war behördlich genehmigt, es gab keinen Grund, die Veranstaltung vom DFB genehmigen zu lassen", so Fuchs, "die Richtlinien des DFB finden bei der Veranstaltung eines Dritten keine Anwendung, er hat hier keine Kompetenz."

    +++ 17 Uhr: Geteilte Stimmung bei KSC-Präsident Wellenreuther +++

    "Wir hätten uns gefreut, wenn sich der DFB unsere Rechtsauffassung angeschlossen hätte", teilt Ingo Wellenreuther, Präsident des KSC, knapp zwei Stunden nach der Urteilsverkündung auf Nachfrage von ka-news.de mit.

    Präsident Ingo Wellenreuther
    Präsident Ingo Wellenreuther Foto: Hammer Photographie

    "Was ich als positiv erachte ist jedoch, dass der DFB anerkennt, dass es sich bei der Abschiedsfeier um eine eigene Veranstaltung der Supportes und nicht des KSC gehandelt hat!" Dennoch wertet der DFB beides als "verbundene Veranstaltungen" und das hätte nach Meinung des DFB eine Genehmigung seitens des Fußball Bundes gebraucht. 

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    Foto: Marco Fuchs

    "Selbst wenn im Anschluss an das Spiel der Hundezüchterverein sein Jahresfest gegeben hätte, verlangt der DFB, dass eine Erlaubnis bei ihnen eingeholt wird - und diese Argumentation überzeugt uns nicht", so Wellenreuther weiter. 

    "Nun haben wir sieben Tage Zeit, um in Berufung zu gehen", so Ingo Wellenreuther. Wie lange es dann dauert, bis die Urteilsbegründung vorliegt, kann er noch nicht sagen. Die Berufung wird vor dem Bundesgericht des DFB verhandelt werden.

    +++ Freitag,  9. August +++

    Die Supporters begrüßen in einer offiziellen Pressemeldung, dass erstmals Fanvertreter an einer Verhandlung des DFB-Sportgerichts gehört wurden. Zeitgleich kritisieren sie, dass ihre Ausführungen zur Vorbereitung, Genehmigung und Ablauf der Veranstaltung keine Berücksichtung im Urteil gefunden hätten.

    Sie betonen erneut die "Kompetenzüberschreitung" des DFB-Kontrollausschusses und bezeichnen das DFB-Vorgehen als Doppelmoral. Wörtlich heißt es: "Wurde gegen den Karlsruher Sport-Club wenige Wochen nach der Veranstaltung noch wegen des 'Zündens von Pyrotechnik' ermittelt, kommt der Verband heute zu der überraschenden Erkenntnis, dass es sich bei der gezeigten Pyroaktion durchaus um eine 'ansehnliche und emotional ergreifende Veranstaltung' gehandelt habe. Im Umkehrschluss sind wir uns aufgrund der heutigen Argumentation des Verbandes sicher, wäre der Wildpark ohne Pyrotechnik verabschiedet worden, hätte der DFB im Nachgang wegen einer fehlenden Genehmigung der Veranstaltung gar nicht erst ermittelt, was aus unserer Sicht tief in die Doppelmoral des Verbandes blicken lässt."

    ka-news-Hintergrund

    Die mündliche Verhandlung gegen den KSC fand am 8. August vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus in Frankfurt statt. Mündlich wird die Sportstrafsache gegen Zweitliga-Aufsteiger Karlsruher SC verhandelt. Geleitet wurde die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Zur Verhandlung kommen die Geschehnisse nach dem Drittligaspiel gegen die Würzburger Kickers am 3. November 2018. "Im Rahmen der Verabschiedung des alten Wildparkstadions wurden seinerzeit auch pyrotechnische Gegenstände gezündet. Fraglich ist insbesondere, ob der Karlsruher SC in diesem Zusammenhang gegen formelle Genehmigungspflichten verstoßen hat", so der DFB auf seiner Homepage.

    Der Artikel wurde nachträglich aktualisiert.

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