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Karlsruhe: KSC vs. Fiebiger: Gericht bestätigt Vergleich

Karlsruhe

KSC vs. Fiebiger: Gericht bestätigt Vergleich

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: dpa

    Nachdem bereits Präsidium und Verwaltungsrat des KSC dem vom Gericht vorgebrachten Vergleichsvorschlag ihre Zustimmung erteilt hatten, wurde diesem nun auch seitens der Gegenpartei nicht widersprochen. Damit ist der Vergleich nach Ablauf der Frist rechtskräftig.

    Demnach ist der KSC zur Zahlung eines Architektenhonorars in Höhe von 290.000 Euro sowie eines Betrags von 310.000 Euro zur Abgeltung aller weiteren möglichen Forderungen verpflichtet. Damit sind alle Vertragsverhältnisse zwischen den beiden Parteien beendet.

    "Mit diesem Vergleich sind wir endlich in der wichtigen Stadionfrage wieder voll handlungsfähig", erklärte KSC-Präsident Paul Metzger. "Wir können nun die Gespräche mit der Stadt über ein neues Stadion ohne vertragliche Einschränkungen vorantreiben."

    Das Architekturbüro Folker Fiebiger hatte 1996 mit dem KSC einen Vertrag abgeschlossen, der diesen als künftigen Entwickler für die kompletten Planungsleistungen beim Bau eines Stadions vorsah. Fiebiger hatte bereits seit 1997 bis 2002 eine Summe in Höhe von rund 800.000 Euro erhalten.

    Im Jahr 2006 schrieb der KSC einen Architektenwettbewerb zum Bau eines reinen Fußballstadions aus. Fiebiger machte danach Honoraransprüche über 3,17 Millionen Euro geltend. 2008 verklagte das Architekturbüro aus Kaiserslautern den KSC vor dem Landgericht Karlsruhe in Folge auf Zahlung des Betrags.

    Nach einer mündlichen Verhandlung vom 14. Oktober 2008 lehnten die Parteien den Vergleichsvorschlag der zweiten Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe ab, nach dem der KSC dem Architekturbüro zur Abgeltung aller Forderungen 900.000 Euro zahlen sollte. Der KSC kündigte danach den 1996 geschlossenen Architektenvertrag fristlos. Der ausgeschriebene Wettbewerb wurde aufgehoben und die Planungen von der Stadt Karlsruhe weitergeführt.

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