Dohmen hat den Klageweg eingeschlagen, weil das amtierende Präsidium die Auszahlung verweigert. Der KSC widerspricht dieser Behauptung. Demnach sei im bis 30. Juni datierten Arbeitsvertrag des ehemaligen Managers bei einer Freistellung lediglich die Zahlung des Grundgehaltes vereinbart worden.
Karlsruhe