Am 19. September 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Schwerpunktkontrollen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel der Maßnahme war die Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung und unrechtmäßigen Bezugs von Sozialleistungen.
Flächendeckende Kontrollen mit hunderten Einsatzkräften
Laut einer Pressemitteilung vom Mittwoch, 24. September, des Hauptzollamts Karlsruhe, beteiligten sich über 2.600 Zöllner an der Aktion, davon 106 im Zuständigkeitsbereich Karlsruhe. Die Kontrollen erfolgten durch Personenbefragungen sowie die Prüfung von Geschäftsunterlagen. Dabei wurde unter anderem kontrolliert, ob:
- Beschäftigte ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind,
- ausländische Arbeitskräfte über gültige Arbeitsgenehmigungen verfügen,
- der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro gezahlt wird
- Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden.
Zoll warnt vor Verstößen
Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe, betonte die Bedeutung regelmäßiger Kontrollen: „Unsere regelmäßigen Kontrollen zeigen deutlich, dass die Branche nach wie vor im Fokus steht. Wer meint, sich nicht an geltendes Recht halten zu müssen, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen.“ Die Aktion soll insbesondere auch ehrliche Betriebe schützen und für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen. Die bei den Einsätzen erhobenen Daten werden in den kommenden Wochen mit Lohn- und Finanzunterlagen abgeglichen. Ziel ist es, mögliche Verstöße umfassend zu dokumentieren und rechtlich zu verfolgen.
In der Region Karlsruhe wurden folgende Ergebnisse festgestellt:
- Drei Betriebe wurden kontrolliert
- 18 Personen wurden befragt.
- Drei Geschäftsunterlagenprüfungen wurden durchgeführt
- Sechs Strafverfahren und zehn Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet: u.a. wegen illegalen Aufenthalts

Zollkontrolle mit unerwarteten Einsätzen
Neben den arbeitsrechtlichen Kontrollen kam es auch zu zwei ungewöhnlichen Vorfällen:
- Einsatzkräfte leisteten Erste Hilfe bei einem schweren medizinischen Notfall eines Passanten
- Zollbeamte stoppten einen flüchtigen Geisterfahrer und übergaben ihn der Polizei
Mindestlohn und Prüfstrategie
Das Gastgewerbe gehört zu den größten und arbeitsintensivsten Branchen Deutschlands. Es unterliegt dem Mindestlohngesetz (MiLoG), das seit dem 1. Januar 2025 einen Stundenlohn von 12,82 Euro vorschreibt. Unterschreitungen sind rechtswidrig und werden konsequent verfolgt. Die FKS arbeitet mit einem risikoorientierten Prüfungsansatz und führt regelmäßig Schwerpunkt- und Sonderkontrollen durch. Sowohl regional als auch bundesweit. Ziel ist es, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung einzudämmen und das Vertrauen in die Rechtsordnung zu stärken.
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