Nach Angaben der Polizei fiel der 18-Jährige am Mittwochabend, 6. August, auf, als er um 23.30 Uhr in der Lindenstraße mit seinem Elektrokleinstfahrzeug am Boden lag. Die Beamten kontrollierten den jungen Mann, nachdem sie erste Anzeichen von Alkohol bemerkten. Der Fahrer wurde daraufhin gestoppt und einer Blutprobe unterzogen.
Vorfall in der Lindenstraße
Vor Ort untersagten die Polizisten dem Jugendlichen die Weiterfahrt auf dem E-Scooter. Trotz der Anordnung setzte sich der 18-Jährige erneut auf den Roller und versuchte, seine Fahrt fortzusetzen. Dies führte zur zweiten Kontrolle und letztlich zur Einleitung eines Strafverfahrens. Die Polizei Pforzheim betont, dass auch für E-Scooter, gleichrangig wie für Kraftfahrzeuge, die Promillegrenzen gelten.
Fahrzeugführer müssen sich an die gleichen gesetzlichen Regelungen halten, was insbesondere für Fahranfänger von Bedeutung ist, die einer 0,0 Promillegrenze unterliegen. Bereits ab einem Alkoholwert von 0,3 Promille kann ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eröffnet werden. Die Maßnahmen der Polizei stehen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheitskampagne "Gib acht im Verkehr", die auf Risiken beim Fahren unter Alkoholeinfluss aufmerksam machen soll.
Quelle: Polizeipräsidium Pforzheim / ots. Hinweis: Diese Meldung wurde unterstützt von KI erstellt.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden