Unter Angabe falscher Tatsachen versuchen sich die Betrüger Zugang zu Kellerräumen und Stromzählern zu verschaffen. Das gaben die Stadtwerke Karlsruhe in einer Pressemitteilung vom 15. September bekannt. Die betroffenen Kunden erhielten in Folge Kündigungsschreiben der Stadtwerke und Informationen zu Vertragsabschlüssen bei einem anderen Energieversorger - ohne diesen Wechsel veranlasst zu haben.
Keine sensiblen Daten herausgeben!
Das Polizeirevier Karlsruhe-Durlach habe mittlerweile Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Stadtwerke Karlsruhe stehe in keiner Weise mit der beschriebenen Betrugsmasche in Verbindung. Mitarbeitende der Stadtwerke kennen die relevanten Kundendaten und fragen diese nicht an der Haustür ab.

Wer Zweifel an der Identität von Besuchenden hat, sollte sich stets den offiziellen Dienstausweis zeigen lassen und kann die Angaben im Zweifel telefonisch bei den Stadtwerken überprüfen.
Sensible Daten wie Zählernummer, Kundennummer oder Bankverbindung sollten grundsätzlich nicht an der Haustür herausgegeben werden. Auch bei Telefonanrufen sollten die Vertragsunterlagen zugesandt werden, um sich dann in Ruhe damit auseinandersetzen zu können.
Widerrufsrecht in Anspruch nehmen
Betroffene Kunden können sich jederzeit an den Kundenservice der Stadtwerke wenden. Wer unabsichtlich einen Vertrag unterzeichnet hat, kann Telefon- und Haustürgeschäfte binnen 14 Tagen beim Vertragspartner widerrufen, am besten per Einschreiben.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden