Viele Haushalte in Deutschland geraten durch die steigenden Lebenshaltungskosten zunehmend unter Druck. Besonders in Städten wie München, wo die Mieten besonders hoch sind, wird das schnell zur Belastung. Das Wohngeld soll in solchen Fällen eine wichtige finanzielle Unterstützung bieten. Die staatliche Sozialleistung entlastet Menschen mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten. Der Zuschuss wird laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) gemeinsam von Bund und Land getragen.
Ob und wie viel Wohngeld man erhält, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Welche Rolle dabei der Wohnraum spielt und was das konkret für München bedeutet, lesen Sie hier.
Von welchen Faktoren hängt die Höhe des Wohngeldes ab?
Nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) beziehen derzeit rund 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld. Für sie gab es zuletzt erfreuliche Nachrichten: Im Januar 2025 wurde das Wohngeld erhöht, nachdem es an die steigende Preis- und Mietentwicklung in Deutschland angepasst wurde. Diese Anpassung erfolgt in einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren. Laut der offiziellen Webseite der Bundesregierung ist der Zuschuss bei der jüngsten Erhöhung um durchschnittlich 15 Prozent gestiegen. Das entspricht einem monatlichen Plus von etwa 30 Euro.
Wohngeld können sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum beantragen. Voraussetzung für einen Anspruch auf die Unterstützung ist, dass bestimmte Kriterien erfüllt werden. Sie beeinflussen zugleich auch die Höhe des Zuschusses. Wie unter anderem der Familienratgeber von Aktion Mensch informiert, hängt die Höhe des Wohngeldes von folgenden Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Personen, die in einem Haushalt leben
- Höhe der Miete oder der Belastung, die durch selbstgenutztes Wohneigentum entsteht
- Höhe des Gesamteinkommens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Wohnort
Übrigens: Das Wohngeld wird monatlich im Voraus an die Empfänger überwiesen. Eine Übersicht zeigt, zu welchen Terminen das Wohngeld im Jahr 2025 überwiesen wird.
Wie hoch ist das Wohngeld in München?
Die oben genannten Kriterien führen dazu, dass die Höhe des Wohngelds von Fall zu Fall variiert. Das bedeutet: Wie viel Unterstützung eine berechtigte Person in München erhält, lässt sich nicht pauschal festlegen. Auch ein Wohngeld-Höchstsatz existiert in diesem Sinne nicht. Allerdings hängt die Höhe des Zuschusses vom Preisniveau des jeweiligen Wohnraums ab, wodurch sich regionale Unterschiede ergeben: „Wer wenig verdient und viel fürs Wohnen ausgibt, bekommt tendenziell am meisten Unterstützung. In teuren Großstädten gibt es darum oft am meisten Wohngeld“, erklärt hierzu die Verbraucherzentrale.
Laut dem BMWSB werden alle Gemeinden und Kreise in Deutschland in Abhängigkeit von ihrem Mietenniveau in entsprechende Mietenstufen von I bis VII eingeteilt. Dies geschieht nach einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren. Die jeweilige Mietenstufe entscheidet darüber, bis zu welchem Höchstbetrag die Mietkosten oder die entstehende Belastung durch Eigentum bezuschusst werden dürfen. Häufig erhalten größere Städte dabei höhere Mietenstufen. Aus der Wohngeldverordnung (WoGV) geht hervor, welche Mietenstufen für die jeweiligen Standorte gelten. Während für Augsburg beispielsweise die Mietenstufe V gilt, wird München der höchsten Mietenstufe VII zugeordnet.
Wie das BMWSB weiter informiert, erfolgt die Festlegung der Mietenstufen auf Basis der amtlichen Wohngeldstatistik durch das Statistische Bundesamt. Dieses veröffentlicht jedes Jahr Übersichten zu verschiedenen Daten der Haushalte, die in Deutschland Wohngeld beziehen. Unter anderem wurde ermittelt, wie viel Wohngeld Haushalte je nach Mietenstufen durchschnittlich erhielten. Für die Mietenstufe VII, zu der auch München gehört, wurden folgende Daten erhoben (aktueller Stand aus dem Jahr 2023):
Quadratmeter | Anzahl der Haushalte mit Wohngeld | Durchschnittliches Wohngeld in Euro |
---|---|---|
unter 40 | 2185 | 312 |
40 bis unter 60 | 2820 | 282 |
60 bis unter 80 | 2810 | 388 |
80 bis unter 100 | 1415 | 501 |
100 bis unter 120 | 375 | 595 |
120 oder mehr | 205 | 652 |
Die oben aufgeführten Daten beziehen sich dabei nur auf reine Wohngeldhaushalte. Für wohngeldrechtliche Teilhaushalte – das heißt, mindestens ein Haushaltsmitglied ist nach dem Wohngeldgesetz (WOGG) vom Wohngeld ausgeschlossen – erhebt das Statistische Bundesamt leicht abweichende Daten.
Wer sich einen Überblick darüber verschaffen möchte, wie viel Wohngeld man im Einzelfall erhält, kann auf den Wohngeldrechner des BMWSB zurückgreifen. Bei Anspruch muss ein Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde eingereicht werden.
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