Die steigenden Lebenshaltungskosten stellen für viele Menschen in Deutschland eine zunehmende Herausforderung dar. Das Wohngeld kann in diesem Fall eine wichtige Entlastung bringen. Dabei handelt es sich um eine staatliche Sozialleistung, die Menschen mit niedrigem Einkommen bei ihren Wohnkosten finanziell unterstützen soll. Einkommensschwache Haushalte erhalten in diesem Fall einen Zuschuss, der laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) gemeinsam von Bund und Land getragen wird. Wie hoch das Wohngeld ausfällt, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab – wie zum Beispiel dem Wohnort. Was das konkret für das Wohngeld in Augsburg bedeutet, erfahren Sie hier.
Wovon hängt die Höhe des Wohngeldes ab?
Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) informiert, beziehen derzeit rund 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld. Sowohl Mieter als auch Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum können die Sozialleistung beantragen. Erst im Januar 2025 wurde der Betrag an die steigende Preis- und Mietentwicklung in Deutschland angepasst und dementsprechend erhöht. Laut der offiziellen Webseite der Bundesregierung ist der Zuschuss dabei um durchschnittlich 15 Prozent angestiegen, was monatlich einem Plus von etwa 30 Euro entspricht.
Um Anspruch auf Wohngeld zu erhalten, müssen die Antragstellenden jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wie hoch die Leistung dann am Ende ausfällt, ist ebenfalls von verschiedenen Kriterien abhängig. Laut dem Familienratgeber von Aktion Mensch wird die Höhe des Wohngeldes unter anderem von folgenden Faktoren beeinflusst:
- Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben,
- Höhe der Miete oder der Belastung durch selbstgenutztes Wohneigentum,
- Höhe des Gesamteinkommens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- Wohnort.
Übrigens: Das Wohngeld wird einmal im Monat zu feststehenden Terminen ausgezahlt. In einem Turnus von zwei Jahren wird dabei die Höhe des Zuschusses angepasst. Die letzte Erhöhung erfolgte im Januar 2025.
Wohngeld in Augsburg: Wie hoch fällt der Beitrag maximal aus?
Wie viel Wohngeld man bekommt, lässt sich aufgrund der oben genannten Kriterien also nicht pauschal sagen. Ein fester Wohngeld-Höchstsatz existiert in diesem Sinne ebenfalls nicht. Das bedeutet: Wie hoch das Wohngeld für den Standort Augsburg maximal ausfällt, kann pauschal nicht bestimmt werden. Allerdings ergeben sich für das Wohngeld lokale Unterschiede, die im Zusammenhang mit dem Preisniveau des jeweiligen Wohnraums entstehen. Von der Verbrauchzentrale heißt es hierzu: „Wer wenig verdient und viel fürs Wohnen ausgibt, bekommt tendenziell am meisten Unterstützung. In teuren Großstädten gibt es darum oft am meisten Wohngeld.“
Nach Angaben des BMWSB werden alle Gemeinden und Kreise in Deutschland in Abhängigkeit von ihrem Mietenniveau nach einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren in entsprechende Mietenstufen von I bis VII eingeteilt. Dabei entscheidet die jeweilige Mietenstufe, bis zu welchem Höchstbetrag die Mietkosten oder die Belastung durch Eigentum bezuschusst werden dürfen. Größere Städte erhalten dabei häufig höhere Mietenstufen. Aus der Wohngeldverordnung (WoGV) geht beispielsweise hervor, dass für die bayerische Landeshauptstadt München die Mietenstufe VII gilt. Die Stadt Augsburg hingegen wurde der Mietenstufe V zugeordnet.
Die Feststellung der jeweiligen Mietenstufen erfolgt laut BMWSB dabei auf Basis der amtlichen Wohngeldstatistik durch das Statistische Bundesamt. Dieses stellt jährlich Übersichten zur Verfügung, die die Daten der Haushalte erfassen, die in Deutschland Wohngeld beziehen. Unter anderem wurde ermittelt, wie viel Wohngeld Haushalte im Durchschnitt in Abhängigkeit der einzelnen Mietenstufen erhielten. Das sind die aktuellen Daten (2023) für Mietenstufe V, zu der auch die Stadt Augsburg gehört:
Quadratmeter | Anzahl der Haushalte mit Wohngeld | Durchschnittliches Wohngeld in EUR |
---|---|---|
unter 40 | 14.570 | 292 |
40 bis unter 60 | 22.090 | 270 |
60 bis unter 80 | 22.910 | 356 |
80 bis unter 100 | 11.415 | 469 |
100 bis unter 120 | 3405 | 546 |
120 oder mehr | 2020 | 577 |
Die oben aufgeführten Daten beziehen sich auf reine Wohngeldhaushalte. Für wohngeldrechtliche Teilhaushalte – das heißt, mindestens ein Haushaltsmitglied ist nach dem Wohngeldgesetz (WOGG) vom Wohngeld ausgeschlossen – erhebt das Statistische Bundesamt leicht abweichende Daten.
Wer eine Einschätzung möchte, wie hoch das Wohngeld individuell ausfallen könnte, kann sich mithilfe des Wohngeldrechners auf der Seite des BMWSB einen groben Überblick verschaffen. Besteht Anspruch auf die Sozialleistung, muss der entsprechende Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde eingereicht werden.
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