Beim Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung des deutschen Staates, die Menschen mit niedrigem Einkommen bei zu hohen Wohnkosten entlasten soll. Einkommensschwache Haushalte erhalten die finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses, der laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) gemeinsam von Bund und Land getragen wird.
Wer Wohngeld beantragen möchte, muss allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Auch die Höhe des Wohngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welche das sind und ob eine Obergrenze für die Sozialleistung existiert, erfahren Sie hier.
Gibt es einen Wohngeld-Höchstsatz?
Erst im Januar 2025 gab es eine Erhöhung des Wohngeldes, bei der der Zuschuss an die steigende Preis- und Mietentwicklung in Deutschland angepasst wurde. Wie der offiziellen Website der Bundesregierung zu entnehmen ist, stieg der Betrag dabei um durchschnittlich 15 Prozent. Das entspricht monatlich etwa einem Plus von 30 Euro. Die Frage, ob man Anspruch auf Wohngeld hat und wie hoch dieses ausfällt, ist laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vor allem von drei Kriterien abhängig:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe der Miete oder der Belastung durch selbstgenutztes Wohneigentum
- Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Wie viel Wohngeld gezahlt wird, lässt sich daher nicht pauschal sagen. Auch einen festen Wohngeld-Höchstsatz gibt es in diesem Sinne nicht. Laut dem Familienratgeber der Aktion Mensch hängt die Höhe maßgeblich vom Gesamteinkommen eines Haushalts ab. Grundsätzlich gilt: Je niedriger das Einkommen, desto mehr Wohngeld können Anspruchsberechtigte beziehen. Auf der Website der Verbraucherzentrale heißt es zudem: „Wer wenig verdient und viel fürs Wohnen ausgibt, bekommt tendenziell am meisten Unterstützung. In teuren Großstädten gibt es darum oft am meisten Wohngeld“.
Wer wissen möchte, wie hoch das Wohngeld individuell ausfallen könnte, kann sich mithilfe des Wohngeldrechners auf der Seite des BMWSB einen groben Überblick verschaffen. Der entsprechende Antrag muss dann bei der zuständigen Wohngeldbehörde eingereicht werden. Die Verbraucherzentrale warnt in diesem Zusammenhang jedoch vor einer Online-Abzocke. Auf dieser Betrugsseite sollte man einen Antrag auf Wohngeld auf keinen Fall stellen.
Wie viel Wohngeld erhalten deutsche Haushalte im Durchschnitt?
Nach Angaben des BMWSB beziehen derzeit rund 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld. Rund 44 Prozent davon sind Familien – darunter auch viele Alleinerziehende. In 52 Prozent der wohngeldberechtigten Haushalte leben Rentner. Anspruch auf Wohngeld besteht dabei sowohl für Mieter als auch Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich eine Übersicht, über die Anzahl der Haushalte, die in Deutschland Wohngeld beziehen und wie hoch dieses im Durchschnitt ausfällt. Die aktuellsten Zahlen stammen aus dem Jahr 2023:
Wohnungsgröße | Anzahl der Haushalte mit Wohngeld | Durchschnittliches Wohngeld in EUR |
---|---|---|
unter 40 qm | 200.285 | 249 |
40 bis unter 60 qm | 345.980 | 231 |
60 bis unter 80 qm | 307.665 | 293 |
80 bis unter 100 qm | 156.275 | 386 |
100 bis unter 120 qm | 67.035 | 421 |
120 oder mehr qm | 70.850 | 460 |
Insgesamt | 1.148.095 | 297 |
Laut dem BMWSB werden alle Gemeinden und Kreise in Deutschland abhängig von ihrem Mietniveau in entsprechende Mietenstufen eingeteilt. Die Mietenstufe bestimmt dabei, bis zu welchem Höchstbetrag die Mietkosten oder die Belastung durch Eigentum bezuschusst werden dürfen. Häufig haben größere Städte auch höhere Mietenstufen. Laut der Wohngeldverordnung (WoGV) gilt beispielsweise für München die Mietenstufe VII, während für Augsburg die Mietenstufe V gilt.
So viel Wohngeld erhielten Haushalte durchschnittlich in Abhängigkeit der einzelnen Mietenstufen für alle Wohnungsgrößen zusammengefasst:
Anzahl der Haushalte mit Wohngeld | Durchschnittliches Wohngeld in EUR | |
---|---|---|
Mietenstufe I | 242.690 | 256 |
Mietenstufe II | 280.575 | 278 |
Mietenstufe III | 263.815 | 300 |
Mietenstufe IV | 180.940 | 318 |
Mietenstufe V | 76.410 | 350 |
Mietenstufe VI | 93.850 | 359 |
Mietenstufe VII | 9.810 | 370 |
Die oben aufgeführten Daten beziehen sich auf reine Wohngeldhaushalte. Für wohngeldrechtliche Teilhaushalte (mindestens ein Haushaltsmitglied ist nach dem WOGG vom Wohngeld ausgeschlossen) erhebt das Statistische Bundesamt leicht abweichende Daten.
Auch interessant: Das Wohngeld wird monatlich zu feststehenden Terminen ausgezahlt. In einem Turnus von zwei Jahren wird der Zuschuss dabei an die aktuelle Preis- und Mietentwicklung in Deutschland angepasst. Die letzte Erhöhung erfolgte im Januar 2025.
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