Bei einigen Rentnerinnen und Rentnern ist das Geld im Alter knapp. Für Betroffene gibt es allerdings diverse Zuschüsse und Unterstützungen. Unter anderem haben sie die Möglichkeit, vom sogenannten Grundrentenzuschlag zu profitieren. Laut Deutscher Rentenversicherung handelt es sich dabei um einen individuellen Zuschlag zur Rente, wenn Senioren lange versichert waren, aber nur unterdurchschnittlich verdient haben. Außerdem können sie Wohngeld beziehen. Bei Letzterem müssen Rentner einen bestimmten Freibetrag kennen.
Wohngeld: Von welchem Freibetrag profitieren Rentner?
In Paragraf 17a Wohngeldgesetz (WoGG) ist geregelt, dass Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen können, beim Wohngeld einen Freibetrag von mindestens 1200 Euro vom jährlichen Einkommen aus der Rente erhalten.
Wichtig zu wissen: Bei einer höheren Rente kann sich der Freibetrag auf bis zu 3378 Euro pro Jahr erhöhen. Da die Berechnung sehr individuell ist, sollten sich Betroffene an die örtliche Wohngeldbehörde wenden, wo sie auch den Antrag auf Wohngeld stellen müssen.
Wohngeld: Was gilt als Grundrentenzeiten?
Zu den Grundrentenzeiten zählen laut Deutscher Rentenversicherung folgende:
- Pflichtbeitragszeiten aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit
- Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege
- Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege
- Ersatzzeiten (etwa Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR)
Im Rentenbescheid sind die Grundrentenzeiten in der Regel aufgelistet, die der Wohngeldbehörde vorgelegt werden können.
Übrigens: Damit Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf Wohngeld haben, darf ihre Rente nicht zu hoch sein. Auch bei der Wohnung ist Vorsicht geboten, sie darf nicht zu groß sein, damit Betroffene die Unterstützung erhalten.
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