Viele Haushalte in Deutschland geraten durch die steigenden Lebenshaltungskosten zunehmend unter Druck. Aus diesem Grund können einkommensschwache Menschen finanzielle Unterstützung vom Staat beantragen – etwa in Form von Wohngeld. Diese Leistung soll Menschen mit geringem Einkommen und hohen Wohnkosten entlasten. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben sowohl Mieter als auch Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum Anspruch auf den Zuschuss, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Erst im Januar 2025 wurde das Wohngeld an die steigenden Kosten angepasst. Steht 2026 etwa eine erneute Erhöhung bevor?
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Nach Angaben des BMWSB beziehen derzeit rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld. Rund 44 Prozent davon sind Familien – darunter viele Alleinerziehende. In 52 Prozent der wohngeldberechtigten Haushalte leben Rentner. Ob Anspruch auf Wohngeld besteht und in welcher Höhe, hängt laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) von drei Faktoren ab: der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen der berücksichtigten Personen sowie der Höhe der Miete oder der Belastung durch das Wohneigentum.
Laut dem BMWSB besitzen folgende Personengruppen häufig Anspruch auf Wohngeld:
- Rentner und Rentnerinnen mit geringem Renteneinkommen
- Erwerbstätige Familien mit geringem Einkommen (auch Alleinerziehende und Paare)
- Arbeitnehmende im Niedriglohnbereich
- Studierende ohne BAföG-Anspruch
- Bewohner und Bewohnerinnen von Pflegeheimen
Die Kosten für das Wohngeld werden von Bund und Ländern gemeinsam getragen und in Form eines Zuschusses an die Empfänger gezahlt. Anspruchsberechtigte können den Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle stellen. Dort müssen laut dem bayerischen StMB auch entsprechende Nachweise eingereicht werden – etwa Bescheinigungen über Jahreseinkommen, Rente, Mietkosten oder Belastungen für selbstgenutzten Wohnraum. In der Regel wird Wohngeld für zwölf Monate bewilligt; danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Übrigens: Wer bereits andere Leistungen erhält, die ebenfalls die Wohnkosten berücksichtigen, erhält in der Regel kein Wohngeld. Wurde der Zuschuss bereits ausgezahlt, muss das Wohngeld unter Umständen sogar zurückgezahlt werden.
Wird das Wohngeld im Jahr 2026 erneut erhöht?
Das Wohngeld unterliegt einer wiederkehrenden Dynamisierung. Laut dem BMWSB sieht das Wohngeldgesetz (WoGG) demnach eine regelmäßige Anpassung der Leistung vor. Das bedeutet: Das Wohngeld wird in einem Turnus von zwei Jahren an die Preis- und Mietentwicklung in Deutschland angepasst und entsprechend neu berechnet.
Am 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld zuletzt erhöht. Laut der offiziellen Website der Bundesregierung stieg der Betrag dabei um durchschnittlich 15 Prozent, was einem Plus von 30 Euro im Monat entspricht. Da die Leistung alle zwei Jahre neu berechnet wird und die letzte Anpassung erst 2025 erfolgte, ist für 2026 also keine weitere Erhöhung vorgesehen. Die nächste planmäßige Anpassung findet im Januar 2027 statt.
Übrigens: Laut § 26 des Wohngeldgesetzes wird das Wohngeld monatlich im Voraus überwiesen. Bedeutet: am letzten Werktag eines Monats, damit es am 1. des darauffolgenden Monats bereits zur Verfügung steht. Die Auszahlung des Wohngelds für das Jahr 2025 erfolgt also zu feststehenden Terminen. Wie viel Unterstützung Berechtigten genau zusteht, lässt sich dabei mithilfe des Wohngeld-Plus-Rechners des BMWSB feststellen.
Auch interessant: Besonders Rentner haben häufig Anspruch auf Wohngeld, ohne davon zu wissen. Laut der Verbraucherzentrale haben allein im Jahr 2025 hunderttausende Rentner neu Anspruch auf Wohngeld.
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