Knapp mehr als 1000 Euro monatlich verdienen Auszubildende laut Statistischem Bundesamt im Durchschnitt - brutto versteht sich. Für Schulabgänger, die auf der Suche nach einem Platz sind und einfach nicht fündig werden, würde selbst der schlechtbezahlteste Ausbildungsberuf in Deutschland mehr aufs Konto spülen, als ganz ohne dazustehen. Damit eine vergebliche Ausbildungsplatzsuche dennoch ihr Gutes hat, sollten Schulabgänger sich für die Rente Vorteile sichern. Denn nicht nur die eigentlichen Lehrjahre wirken sich auf Rente aus. Auch die sogenannte Übergangszeit hat, die Umstände beachtet, positive Folgen. Dafür aber ist ein Schritt nötig.
Rente und Ausbildung: Was müssen Schulabgänger tun?
Wer als Schulabgänger eine Ausbildung beginnen möchte und auf Anhieb einen Platz findet, kann sich glücklich schätzen. Denn jährlich gibt es auch wiederum diejenigen, die zwar ihren Abschluss in der Tasche haben, sich aber bei der Suche nach einem Platz schwertun. Da ist es folglich nachvollziehbar, wenn die direkte Zukunft nicht greifbar ist und man deshalb in diesem Alter nicht an die Rente denkt - doch genau das könnte sich wiederum als Denkfehler erweisen.
Denn wie die Initiative Rentenblicker der Deutschen Rentenversicherung aufzeigt, sollten junge Menschen, die in einer solchen Übergangszeit befinden, erst recht aktiv werden. Wer demzufolge älter als 17 Jahre ist, keinen Ausbildungsplatz hat und dem eine Lücke nach dem Schulabschluss droht, sollte sich bei der Agentur für Arbeit als „Ausbildungsplatz suchend“ melden. Denn so werde auch diese Übergangszeit dem Rentenkonto gutgeschrieben. „Zeiten, in denen du zwischen 17 und 25 Jahre alt bist und dich um einen Ausbildungsplatz bemühst, zählen als Anrechnungszeiten auch für deine spätere Rente“, heißt es bei der Initiative.
Ausbildung: Welche Vorteile sichern sich Schulabgänger für die Rente?
Das Renten-Infoportal ihre-vorsorge.de erklärt dazu, dass jene Zeiten Rentenansprüche begründen können. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen teilt mit: „Wer nach der Schule auf der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz ist, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung trotzdem schon Zeiten erwerben.“
Wie unter anderem die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg betont, müsse die Ausbildungsplatz-Suche mindestens einen Kalendermonat andauern. Das Ausbildungsportal Azubiyo weist zudem auf weitere Vorteile einer Meldung hin. Denn es verkürze sich nicht nur die Wartezeit für den Renteneintritt. Durch den Hinweis bei der Agentur erhalte man durch deren Vernetzung auch Informationen, welche Unternehmen noch suchen.
Übrigens: Selbst die Schulzeit kann zur Rente zählen. Und auch während der Ausbildung gibt es Kindergeld.
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