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Rente: Rentenbeiträge sollen 2026 für viele Beschäftigte steigen – welche Gruppe betroffen ist

Rentenversicherung

Rente: Rentenbeiträge sollen 2026 für viele Beschäftigte steigen – welche Gruppe betroffen ist

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    Die Beiträge für die Rentenversicherung sollen erhöht werden – zumindest für manche Beschäftigte.
    Die Beiträge für die Rentenversicherung sollen erhöht werden – zumindest für manche Beschäftigte. Foto: Studio Romantic, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Viele Beschäftigte müssen ab dem kommenden Jahr wohl mehr Geld für die Sozialversicherungen aufbringen, unter die auch die Rentenversicherung fällt. Das legt ein Plan von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nahe, der unter anderem der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Dieser sieht vor, dass die Beitragsbemessungsgrenzen beim Einkommen erhöht werden, bis zu denen Sozialbeiträge entrichtet werden müssen. Ein Szenario, welches vor allem für eine Gruppe der Beschäftigten relevant ist: die Gutverdiener.

    Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung soll erhöht werden

    Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll laut eines Berichts des Handelsblatts zum 1. Januar 2026 auf 8450 Euro angehoben werden. Aktuell liegt sie bei 8050 Euro. Der Grenzwert steht in der Rentenversicherung für den Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, der als Beitrag für das gesetzliche System der Rente von Beschäftigten erhoben werden kann, erklärt das Bundesverwaltungsamt (BVA). Einkommen, welches über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgeht, wird demnach nicht bei der Berechnung der Beiträge für die Rentenversicherung einbezogen.

    Das bedeutet, dass die höheren Grenzwerte, wenn sie denn kommen sollten, nur Personen mit einem überdurchschnittlich hohen Einkommen betreffen. Rund um die Krankenversicherung, bei der die Bemessungsgrenze ebenfalls ansteigen soll, ist die Gruppe der Betroffenen allerdings größer.

    Beschäftigte erhalten teils Hunderte Euro weniger Netto

    In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze ab 1. Januar 2026 bei 5812,50 Euro liegen. Das würde einen Anstieg von genau 300 Euro bedeuten. Auch die Versicherungspflichtgrenze soll steigen, von 6150 Euro auf 6450 Euro. Sie besagt, bis zu welchem Betrag sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichern müssen.

    Für einige Beschäftigte könnten die Bemessungsgrenzen deutlich weniger Netto vom Brutto bedeuten. Die Bild rechnet vor, dass Personen, die mindestens 8500 Euro im Monat verdienen, jährlich rund 900 Euro mehr an Renten- und Krankenkassen zahlen müssen. Bei Beschäftigten mit einem Verdienst von mehr als 6000 Euro würden es immer noch Hunderte Euro sein, die jedes Jahr zusätzlich überwiesen werden müssen.

    Zuletzt hatten unter anderem Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, und Christos Pantazis, Gesundheitsexperte in den Reihen der SPD, eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen gefordert. Reiner Holznagel, Präsident des Vereins Bund der Steuerzahler Deutschland, sieht in dem Plan der Bundesregierung allerdings ein „fatales Signal“, wie er der Bild sagte. Im Zuge von Wirtschaftskrise und der Situation auf dem Arbeitsmarkt sei eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen „absolut falsch“.

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