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Rente betroffen: Neue EU-Verordnung erschwert ab Oktober Überweisungen

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Rente betroffen: Neue EU-Verordnung erschwert ab Oktober Überweisungen

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    Eine neue EU-Regelung soll Überweisungen sicherer machen – könnte aber bei Leistungsempfängern von Rente, Bürgergeld, Wohngeld und Co. zu Verzögerungen führen.
    Eine neue EU-Regelung soll Überweisungen sicherer machen – könnte aber bei Leistungsempfängern von Rente, Bürgergeld, Wohngeld und Co. zu Verzögerungen führen. Foto: Stockfotos-MG, stock-adobe.com (Symbolbild)

    Eine große Änderung steht ab Herbst 2025 an und betrifft Überweisungen im EU-Raum. Das hat Auswirkungen auf alle Bank-Kunden, die Überweisungen tätigen wollen und ist auch von Bedeutung, wenn man selbst Geld erhalten soll, zum Beispiel wenn man auf die Zahlung einer Sozialleistung – wie Rente, Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Kindergeld oder Wohngeld – angewiesen ist. Was genau die neue Regelung vorschreibt, welche Auswirkungen das auf Rentenempfänger hat und was man tun kann, um Überweisungen zu erleichtern.

    Neue EU-Verordnung für Überweisungen ab Oktober: Betrug verhindern

    Bislang gibt es bei Überweisungen eine Gesetzeslücke: Der Abgleich von IBAN und Empfängername ist nicht verpflichtend. Man kann im Prinzip jeden Namen im Feld für den Empfänger eintragen, in den meisten Fällen geht die Überweisung dennoch durch. Das Problem dabei: Betrüger machten sich EU-weit diese Lücke zunutze. Gutgläubige Sparer überwiesen ihr Geld an – teils im Ausland befindliche – fremde Konten, weil ihnen beispielsweise gute Tages- und Festgeldangebote versprochen wurden, berichtet die SZ.

    Die Kriminellen sagten den Betrugsopfern, sie sollten Geld an eine IBAN überweisen und als Empfänger ihren eigenen Namen angeben. So dachten die Betrogenen, das Konto würde auf ihren Namen laufen. Doch das Geld war in Wahrheit weg. Eine andere gängige Betrugsmasche ist laut BR24 der Rechnungsbetrug: Täter fälschen Rechnungen per E-Mail oder Post, ersetzen die IBAN durch ihre eigene, während der Empfängername gleich bleibt. So werden die Zahlungen auf betrügerische Konten überwiesen, die Opfer bemerken es oft viel zu spät, für sie ergeben sich hohe finanzielle Schäden.

    Eine neue EU-Verordnung aus dem Jahr 2024 soll im Herbst 2025 in Kraft treten und solche Betrugsfälle zukünftig verhindern oder zumindest erschweren: Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Banken bei jeder Überweisung verpflichtend einen Abgleich von IBAN und Namen des Empfängers durchführen (Englisch: Verification of Payee oder kurz VoP). Wenn diese Informationen in ihren Systemen nicht übereinstimmen, muss die Bank ihre Kunden darauf hinweisen.

    Das soll bei Überweisungen vor Ort laut SZ durch einen Bank-Kundenberater erfolgen, bei Online-Überweisungen wird wohl ein Ampelsystem etabliert: Grün heißt, Name und IBAN stimmen überein, Gelb weist auf kleinere Abweichungen wie einen falsch buchstabierten Namen hin, Rot bedeutet, dass IBAN und Name überhaupt nicht übereinstimmen. Die Bank rät in diesem Fall laut BR24 von der Überweisung ab und warnt vor einem möglichen Betrugsrisiko. Wenn ein Verbraucher trotz der Warnung die Überweisung tätigt, liegt das Risiko bei ihm. Die Empfängerüberprüfung soll für Verbraucher, also sowohl Zahler als auch Empfänger, keine Gebühren kosten, das verbietet die EU-Verordnung.

    Ab Oktober 2025 gilt die neue Regelung zunächst für den Euro-Raum, ab dem 9. Juli 2027 soll sie für die gesamte Europäische Union – unabhängig von der Währung – gelten, so die SZ. Großbritannien, die Schweiz und Nicht-EU-Ausland sind also zunächst nicht betroffen.

    Folgen der neuen Überweisungsregelung: Kommt die Rente pünktlich an?

    Was laut EU ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Betrug ist, kann im ganz praktischen Sinne aber auch zu Komplikationen bei rechtmäßigen Überweisungen führen. Wie sehen die Folgen für Rentner aus? Können sie weiterhin mit pünktlichen Zahlungen vom Leistungsträger rechnen?

    Alle Leistungsträger müssen ab Oktober 2025 – wie alle anderen Privatpersonen und Unternehmen auch – bei jeder Überweisung, für die sie eine Warnung wegen nicht übereinstimmender IBAN und Namen im System erhalten, prüfen, ob sie die Zahlung dennoch wie geplant ausführen wollen. Da es sich um automatisierte Überweisungen von Sozialleistungsträgern handelt, kann dieser Mehraufwand nicht geleistet werden, berichtet fr.de. Es muss gar kein gravierender Fehler sein: fehlende Zweit- oder Doppelnamen oder unterschiedliche Schreibweisen können beim Abgleich schon zu Problemen führen. Gegebenenfalls erfolgt dann eine Überweisung gar nicht oder verzögert und jemand erhält seine Rente nicht zum üblichen Zeitpunkt.

    Im Regelfall wird die Rente laut der Deutschen Rentenversicherung immer am letzten Bankarbeitstag des Monats, für den die Rente bestimmt ist, ausgezahlt. Bankarbeitstage sind nicht gleichbedeutend mit Werktagen, so gelten Samstage nicht als Bankarbeitstage. Damit das Geld überhaupt ausbezahlt werden kann, muss die Rente rechtzeitig beantragt worden sein. Dafür benötigen Versicherte ihre Rentenversicherungsnummer und diverse Unterlagen. Der Renten Service der Deutschen Post übernimmt die Überweisung und leitet das Geld an das angegebene Bankkonto weiter.

    Übrigens: Bislang konnten Rentner ihre Rente auch in bar abholen. Doch dieser Service wird von der Deutschen Post bald eingestellt.

    Das können Rentner tun, um die Überweisung sicherzustellen

    Rentner sollten zeitnah prüfen, ob ihre bei der Rentenversicherung und beim Renten Service der Deutschen Post hinterlegten Kontodaten aktuell sind und mit den Daten ihres Bankkontos übereinstimmen. Wichtig ist:

    • Stimmt der Name überein, inklusive Zweitname oder Doppelname?
    • Sind alle Namen richtig geschrieben?
    • Melden Sie eine Namensänderung, etwa durch Heirat oder Scheidung, rechtzeitig bei Bank und Rentenversicherung.

    Sollte die Überweisung der Rente nicht erfolgen, sollten Betroffene Kontakt mit dem Leistungsträger, also der Rentenversicherung, beziehungsweise der Deutschen Post AG aufnehmen, um die Daten abzugleichen und die Überweisung erneut durchzuführen.

    Übrigens: Für Menschen mit Schwerbehinderung läuft eine Renten-Regel 2026 aus. Das könnte bei der Rente für finanzielle Einschnitte sorgen.

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