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Pflegegrad 2 berechnen: So viele Punkte sind nötig – mit Fallbeispiel

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Pflegegrad 2 berechnen: So viele Punkte sind nötig – mit Fallbeispiel

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    Personen mit Pflegegrad 2 sind in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt und benötigen im Alltag häufig Unterstützung.
    Personen mit Pflegegrad 2 sind in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt und benötigen im Alltag häufig Unterstützung. Foto: Peter Atkins, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Die Pflegebedürftigkeit einer Person wird durch den Medizinischen Dienst mit einem bundesweit standardisierten Beurteilungsverfahren festgestellt. Mithilfe eines Punktesystems wird eingeordnet, wie viel Unterstützung die Person in verschiedenen Lebensbereichen benötigt. Je nach erreichter Punktzahl wird ihr ein bestimmter Pflegegrad zugeordnet, der mit dem Erhalt von Leistungen einhergeht. Wie viele Punkte für Pflegegrad 2 benötigt werden und wie dieser berechnet wird, erfahren Sie in diesem Artikel anhand eines Fallbeispiels.

    Pflegegrad berechnen: Welche Kriterien bestimmten die Pflegebedürftigkeit?

    Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist nach Angaben der AOK vor allem der Grad der Selbständigkeit einer Person entscheidend. Der Medizinische Dienst muss also einschätzen, inwiefern pflegebedürftige Menschen ihren Alltag noch eigenständig bewältigen können beziehungsweise wie viel Unterstützung sie dabei brauchen. Der individuelle Pflegebedarf wird laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mithilfe eines Fragenkatalogs ermittelt. Dabei werden sechs verschiedene Lebensbereiche einbezogen: 

    • Modul 1: Mobilität
    • Modul 2: Geistige und kommunikative Fähigkeiten
    • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    • Modul 4: Selbstversorgung
    • Modul 5: Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie deren Bewältigung
    • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

    Wie das BMG erläutert, fragen die Gutachterinnen und Gutachter in diesen Lebensbereichen unterschiedliche Fähigkeiten ab und vergeben basierend auf der Antwort der pflegebedürftigen Person einen Punktwert zwischen 0 und 3. Je höher der Wert, desto weniger eigenständig kann die Person die jeweilige Tätigkeit durchführen. So wird in jedem Modul der Grad der Beeinträchtigung berechnet. Im Anschluss werden die einzelnen Punkte in unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert addiert, der für einen der fünf Pflegegrade steht.

    Pflegegrad nach Punkten berechnen: Wie werden die Module gewichtet?

    Die Berechnung des Pflegegrads erfolgt also auf Grundlage der erreichten gewichteten Punkte. Aber wie genau funktioniert diese Gewichtung? In Paragraf 15 Absatz 2 SGB XI ist für jedes der sechs Module festgelegt, wie die Einzelpunkte in gewichtete Punkte umgerechnet werden. Auf diese Weise lässt sich die Beschränkung der Selbständigkeit einer Person auf einer Skala von „keine Beeinträchtigung“ bis „schwerste Beeinträchtigung“ einordnen:

    Punkte im ModulKeine BeeinträchtigungGeringe BeeinträchtigungErhebliche BeeinträchtigungSchwere BeeinträchtigungSchwerste Beeinträchtigung
    Einzelpunkte in Modul 10 bis 12 bis 34 bis 56 bis 910 bis 15
    Gewichtete Punkte in Modul 102,557,510
    Einzelpunkte in Modul 20 bis 12 bis 56 bis 1011 bis 1617 bis 33
    Gewichtete Punkte in Modul 203,757,511,2515
    Einzelpunkte in Modul 301 bis 23 bis 45 bis 67 bis 65
    Gewichtete Punkte in Modul 303,757,511,2515
    Einzelpunkte in Modul 40 bis 23 bis 78 bis 1819 bis 3627 bis 54
    Gewichtete Punkte in Modul 4010203040
    Einzelpunkte in Modul 5012 bis 34 bis 56 bis 15
    Gewichtete Punkte in Modul 505101520
    Einzelpunkte in Modul 601 bis 34 bis 67 bis 1112 bis 18
    Gewichtete Punkte in Modul 603,757,511,2515

    Die Gewichtung der einzelnen Module folgt nach Paragraf 15 Absatz 2 SGB XI einem vorgegebenen Muster. So wird Modul 1 mit 10 Prozent, Modul 4 mit 40 Prozent, Modul 5 mit 20 Prozent und Modul 6 mit 15 Prozent gewichtet. Bei den Modulen 2 und 3 wird lediglich das Modul berücksichtigt, in dem die höhere Punktzahl erreicht wurde. Dieses geht mit einer Gewichtung von 15 Prozent in die Berechnung ein, während die Punktanzahl des anderen nicht mitgezählt wird.

    Wie viele Gesamtpunkte benötigt man für welchen Pflegegrad?

    Auf diese Weise kann eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100 erreicht werden. Diese entscheidet darüber, welcher Pflegegrad der betroffenen Person zugeordnet wird:

    So viele Punkte sind für Pflegegrad 2 nötig: Eine Beispielrechnung

    Anhand des folgenden fiktiven Beispiels wird erklärt, wie die Berechnung des Pflegegrads nach Punkten funktioniert:

    Die 79-jährige Elisabeth lebt alleinstehend in ihrer Wohnung, ihr Sohn wohnt mit seiner Familie im selben Haus. Da Elisabeth an Arthrose leidet, ist sie nicht mehr gut zu Fuß und benötigt für längere Strecken einen Rollator. Seitdem bei ihr eine beginnende Demenzerkrankung festgestellt wurde, ist sie im Alltag mehr als zuvor auf die Unterstützung ihres Sohnes angewiesen. Da dieser berufstätig ist, kann er sich jedoch nur begrenzt um sie kümmern und beantragt einen Pflegegrad für seine Mutter. Bei der Begutachtung erreicht Elisabeth durch Beantwortung der insgesamt 64 Einzelfragen folgende Einzelpunkte: 

    • Modul 1: Elisabeth erreicht 5 von 15 möglichen Einzelpunkten.
    • Modul 2: Elisabeth erreicht 4 von 33 möglichen Einzelpunkten.
    • Modul 3: Elisabeth erreicht 4 von 65 möglichen Einzelpunkten.
    • Modul 4: Elisabeth erreicht 18 von 54 möglichen Einzelpunkten.
    • Modul 5: Elisabeth erreicht 1 von 15 möglichen Einzelpunkten.
    • Modul 6: Elisabeth erreicht 6 von 18 möglichen Einzelpunkten.

    Nun werden die Einzelpunkte, die Elisabeth in den verschiedenen Modulen erreicht hat, anhand der Tabelle nach Paragraf 15 Absatz 2 SGB XI in gewichtete Punkte umgewandelt:

    • Modul 1: 5 Einzelpunkte ergeben 5 gewichtete Punkte.
    • Modul 2: 4 Einzelpunkte ergeben 3,75 gewichtete Punkte.
    • Modul 3: 4 Einzelpunkte ergeben 7,5 gewichtete Punkte.
    • Modul 4: 18 Einzelpunkte ergeben 20 gewichtete Punkte.
    • Modul 5: 1 Einzelpunkt ergibt 5 gewichtete Punkte.
    • Modul 6: 6 Einzelpunkte ergeben 7,5 gewichtete Punkte.

    Da der Wert der gewichteten Punkte bei Elisabeth in Modul 3 höher ausfällt als in Modul 2, geht nur der Wert von Modul 3 in die Berechnung des Pflegegrads ein. Damit ergeben sich für Elisabeth 45 Gesamtpunkte und sie erhält den Pflegegrad 2.

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