Ein Großteil der rund fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird laut dem Statistischen Bundesamt zu Hause gepflegt. Doch nicht immer übernehmen allein Angehörige die Pflege. Wenn eine pflegebedürftige Person durch Angehörige und einen ambulanten Pflegedienst versorgt wird, hat sie unter Umständen Anspruch auf die Kombinationsleistung. Damit werden laut dem Bundesgesundheitsministerium Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert. Beide Leistungen werden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Das wirkt sich auch auf die Höhe der Kombinationsleistung aus.
Wie hoch die Kombinationsleistung ab 2025 je nach Pflegegrad ist, lesen Sie in diesem Artikel auf www.allgaeuer-zeitung.de: Kombinationsleistung 2025: Wie viel Geld gibt es ab Januar mehr?
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