Von den insgesamt rund fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen, die in Deutschland leben und Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, haben laut dem Statistischen Bundesamt Destatis etwa 12,3 Prozent einen Pflegegrad 4. Während unter allen Pflegebedürftigen etwa 84 Prozent zu Hause gepflegt werden, sind es bei Pflegegrad 4 laut der Pflegestatistik 2021 - aktuellere Zahlen gibt es noch nicht - etwa 61,5 Prozent. Das entspricht in etwa 375.000 pflegebedürftigen Menschen.
Werden Pflegebedürftige zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt oder unterstützt dieser Angehörige bei der Pflege zu Hause, besteht laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Anspruch auf Pflegesachleistungen. Wie hoch die Leistung bei Pflegegrad 4 seit der Erhöhung 2024 ist, lesen Sie hier.
Pflegesachleistungen: Wer hat Anspruch auf die Leistung der Pflegekasse?
Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige laut dem BMG, wenn sie zu Hause gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Pflegeversicherung - egal ob gesetzlich oder privat - übernimmt dann im Rahmen der Pflegesachleistungen die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst. Die maximale Leistungshöhe ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt.
Der aktuellen Pflegestatistik zufolge werden etwa 1,05 Millionen Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 zu Hause von Angehörigen zusammen mit einem Pflegedienst oder nur von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Sie haben also Anspruch auf Pflegesachleistungen. Werden diese nur teilweise ausgeschöpft und übernehmen außerdem Angehörige einen Teil der Pflege, kann nach Paragraf 38 SGB XI die sogenannte Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und anteiligem Pflegegeld genutzt werden.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4: Wie hoch sind sie 2024?
Im Rahmen der Pflegereform 2023 wurden die Pflegesachleistungen zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 können laut dem BMG nun maximal 1778 Euro pro Monat (2023: 1693 Euro) bekommen.
Etwa zwölf Prozent der Pflegebedürftigen, die durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden, haben der aktuellen Pflegestatistik zufolge einen Pflegegrad 4 und können Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1778 Euro erhalten. Das sind rund 125.600 Menschen.
Die Pflegesachleistungen sollen übrigens zum 1. Januar 2025 erneut erhöht werden - dann um 4,5 Prozent. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 dürften dann bis zu 1858 Euro pro Monat erhalten.
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 4: Wie hoch ist die Pflegesachleistung?
Wenn Pflegebedürftige durch einen ambulanten Pflegedienst sowie Angehörige versorgt werden, können sie laut dem BMG die Kombinationsleistung nutzen. Dabei wird je nach Höhe der ausgeschöpften Pflegesachleistung ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Heißt: Wird die Pflegesachleistung zu 65 Prozent genutzt, besteht zusätzlich Anspruch auf 35 Prozent des Pflegegeldes.
Für Pflegegrad 4 ergibt sich in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch bei der Kombinationsleistung in der Pflege:
Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige: Pflegedienst) | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Anspruch |
0 : 100 | 0 Euro | 1778 Euro | 1778 Euro |
10 : 90 | 76,50 Euro | 1600,20 Euro | 1676,70 Euro |
20 : 80 | 153 Euro | 1422,40 Euro | 1575,40 Euro |
30 : 70 | 229,50 Euro | 1244,60 Euro | 1474,10 Euro |
40 : 60 | 306 Euro | 1066,80 Euro | 1372,80 Euro |
50 : 50 | 382,50 Euro | 889 Euro | 1271,50 Euro |
60 : 40 | 459 Euro | 711,20 Euro | 1170,20 Euro |
70 : 30 | 535,50 Euro | 533,40 Euro | 1068,90 Euro |
80 : 20 | 612 Euro | 355,60 Euro | 967,60 Euro |
90 : 10 | 688,50 Euro | 177,80 Euro | 866,3 Euro |
100 : 0 | 765 Euro | 0 Euro | 765 Euro |