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Mutterschaftsgeld beantragen: Kann man es gleichzeitig mit Kindergeld bekommen?

Kindergeld

Mutterschaftsgeld beantragen: Kann man es gleichzeitig mit Kindergeld bekommen?

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    Mutterschutz und Mutterschaftsgeld gelten für alle Angestellten – unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Doch wird parallel auch Kindergeld gezahlt?
    Mutterschutz und Mutterschaftsgeld gelten für alle Angestellten – unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Doch wird parallel auch Kindergeld gezahlt? Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

    Viele Eltern stehen rund um die Geburt vor einer zentralen Frage: Mutterschaftsgeld beantragen – geht das eigentlich gleichzeitig mit Kindergeld? Beide Leistungen sollen Familien finanziell unterstützen, doch sie unterscheiden sich in Zweck, Anspruchsvoraussetzungen und Auszahlung. Damit Sie den Überblick behalten, erklären wir die wichtigsten Unterschiede und beantworten die Frage, ob Mutterschaftsgeld und Kindergeld parallel gezahlt werden können.

    Mutterschaftsgeld und Kindergeld: Was sind die Unterschiede?

    Mutterschaftsgeld ist eine Leistung, die werdende und frischgebackene Mütter während der Mutterschutzfristen absichert. Dies erklärt das Familienportal des Bundes auf seiner Website. Gezahlt wird es in den letzten sechs Wochen vor der Geburt, am Entbindungstag und in den acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingen und Frühgeburten sind es zwölf Wochen. Anspruch auf das Mutterschaftsgeld haben vor allem Arbeitnehmerinnen, die gesetzlich krankenversichert sind. Sie erhalten bis zu 13 Euro pro Tag, ergänzt durch einen Arbeitgeberzuschuss, wenn ihr Nettoarbeitsentgelt höher liegen sollte. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes variiert daher und ist von den persönlichen Umständen abhängig. Wer privat versichert oder familienversichert ist, kann einmalig bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten.

    Kindergeld hingegen ist eine Leistung, die nicht an die Arbeitssituation der Eltern, sondern an das Kind geknüpft ist. Es soll die Grundversorgung sichern und beträgt derzeit 255 Euro pro Monat für jedes Kind. Eltern haben ab der Geburt ihres Kindes Anspruch – mindestens bis zum 18. Geburtstag, in vielen Fällen auch länger, etwa während einer Ausbildung oder eines Studiums, heißt es auf der Seite des Familienportals.

    Der entscheidende Unterschied: Mutterschaftsgeld gleicht Einkommensausfälle der Mutter rund um die Geburt aus, während das Kindergeld die laufende Versorgung des Kindes unterstützt.

    Mutterschaftsgeld beantragen: Kann man es gleichzeitig mit Kindergeld bekommen?

    Die gute Nachricht: Mutterschaftsgeld und Kindergeld können gleichzeitig gezahlt werden. Die Leistungen schließen sich nicht gegenseitig aus, da sie laut dem Familienportal des Bundes und der Gleichbehandlungsstelle unterschiedliche Zwecke erfüllen.

    • Mutterschaftsgeld beantragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung, falls Sie privat versichert sind. Dafür brauchen Sie ein ärztliches Zeugnis mit dem voraussichtlichen Geburtstermin. Nach der Geburt muss die Geburtsurkunde nachgereicht werden.
    • Kindergeld beantragen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Anspruch besteht ab dem Tag der Geburt, unabhängig davon, ob Sie Mutterschaftsgeld erhalten oder nicht.

    Wichtig ist: Während Mutterschaftsleistungen auf das Elterngeld angerechnet werden, gilt das nicht für das Kindergeld. Mütter können beide Leistungen also parallel erhalten.

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