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Kosten für Pflegeheim bei Demenz: Wie viel kostet ein Platz bei Pflegegrad 4?

Pflege

Kosten für Pflegeheim bei Demenz: Wie viel kostet ein Platz bei Pflegegrad 4?

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    Ein Platz im Pflegeheim bei Demenz kann eine Menge kosten.
    Ein Platz im Pflegeheim bei Demenz kann eine Menge kosten. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Demenz ist nicht nur Vergesslichkeit. Sie ist eine Krankheit mit vielen Gesichtern: Sie wirkt sich auf die Aufmerksamkeit, die Sprache, das Auffassungs- und Denkvermögen und die Orientierung aus, verändert die Wahrnehmung, das Verhalten und das Erleben eines Menschen. Das ist nicht nur für Betroffene eine große Belastung: Auch Angehörigen und Menschen im näheren Umfeld bürdet eine Demenzkrankheit viel auf – etwa beim Thema Pflege.

    Von den aktuell in Deutschland lebenden rund 1,7 Millionen Menschen mit Demenz werden laut Angaben des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) mehr als 70 Prozent von einer oder einem Angehörigen zu Hause gepflegt. Doch das ist eine körperliche, psychische und nicht selten finanzielle Belastung vieler pflegender Angehöriger. In einigen Fällen ist die Pflege durch Nahestehende schwer, da Kinder und Enkel von Betroffenen nicht immer im selben Ort wohnen. Hinzu kommt: Wenn eine Person in Pflegegrad 4 eingestuft ist, übersteigt die Pflege oft auch die Möglichkeiten der Angehörigen.

    Deshalb entscheiden sich viele Familienmitglieder dazu, die oder den Betroffenen in einem Pflegeheim pflegen zu lassen. Doch der Platz im Pflegeheim ist mit Kosten verbunden. Welche Kosten entstehen und wie hoch sie ausfallen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

    Was ist Demenz?

    Wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schreibt, unterscheidet man grundsätzlich zwischen primären und sekundären Formen der Demenz. Bis zu 90 Prozent entfallen demnach auf die primären, auf hirnorganischen Ursachen beruhenden und in der Regel irreversibel verlaufenden Demenzen. Sekundäre Demenzen könnten dagegen durch Intoxikationen, einen Vitaminmangel oder eine Schilddrüsenfehlfunktion ausgelöst werden und seien zum Teil heilbar, erklärt das BMG. 

    Am bekanntesten und schwersten ist wohl die Alzheimer-Demenz. Sie ist eine degenerative Erkrankung des Gehirns, in deren Verlauf Nervenzellen des Gehirns unumkehrbar zerstört werden. Diese Demenzform verläuft laut dem Ministerium bei jedem Menschen unterschiedlich. Neben mentalen und psychischen Folgen, die bis zum Verlust der gesamten geistigen Fähigkeiten gehen können, treten auch körperliche Symptome wie Gehschwäche und Schluckstörungen auf.

    Wie das BMG schreibt, gibt es für die Mehrzahl der Demenzformen derzeit noch keine Therapie, die zur Heilung führt. Deshalb liegt das Hauptziel der Pflege darin, die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu verbessern. Doch das ist teils mit erheblichen Kosten verbunden.

    Vollstationäre Pflege: Welche Kosten entstehen im Pflegeheim?

    Wie hoch die Kosten für einen Platz im Pflegeheim ausfallen, ist von Fall zu Fall ganz unterschiedlich. Welche Arten von Kosten auf Betroffene und Angehörige zukommen, zählt zumindest die Verbraucherzentrale auf:

    Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten für Pflege und Betreuung sowie an den Ausbildungskosten. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten tragen die Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörige selbst.

    Übrigens: Wer mit der Einstufung des Pflegegrades durch den Medizinischen Dienst nicht zufrieden ist, kann Widerspruch einlegen

    Im Pflegeheim mit Demenz und Pflegegrad 4: Was zahlt die Pflegekasse?

    Wenn ein Pflegegrad vorliegt, übernimmt die Pflegeversicherung anteilig die Pflegekosten. Wie hoch dieser Zuschuss ausfällt, hängt davon ab, welcher Pflegegrad für die pflegebedürftige Person festgelegt wurde. Zwar können zum Pflegegrad bei einer Demenz keine pauschalen Aussagen gemacht werden, laut der Initiative Alzheimer Forschung werden Pflegebedürftige aber bereits in einem frühen Stadium der Demenz häufig in Pflegegrad 2 eingestuft. Je nach individueller Einschränkung können Demenzpatienten aber auch in Pflegegrad 5 eingestuft werden. Die Pflegeversicherung übernimmt gemäß § 43 SGB XI (Stand 2025) bei Pflegegrad 4 für die vollstationäre Pflege 1855 Euro pro Monat. Der Zuschuss für den Anteil der Kosten bei Pflegegrad 3 fällt dagegen niedriger aus.

    Zudem beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Zuschlag am sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Seit Januar 2024 beträgt dieser Zuschuss laut Verbraucherzentrale:

    • 15 Prozent innerhalb des ersten Jahres im Pflegeheim
    • 30 Prozent innerhalb des zweiten Jahres im Pflegeheim
    • 50 Prozent innerhalb des dritten Jahres im Pflegeheim
    • 75 Prozent ab dem vierten Jahr im Pflegeheim

    Die Höhe des Eigenanteils ist je nach Einrichtung unterschiedlich – es empfiehlt sich also, bei der Auswahl eines Pflegeheimes auch auf diesen Preis zu achten. Im Januar 2025 mussten laut dem Verband der Ersatzkassen (VDEK) Betroffene unabhängig vom Pflegegrad und inklusive Investitionskosten und Kosten für Verpflegung und Unterbringung im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 2984 Euro pro Monat, im zweiten Jahr 2720 Euro, im dritten Jahr 2368 Euro und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 1928 Euro pro Monat selbst zahlen.

    Übrigens: Zwischen Pflege durch Angehörige im eigenen Zuhause und der vollstationären Unterbringung im Pflegeheim gibt es viele weitere Modelle der Pflege bei Demenz – zum Beispiel die Tages- oder Nachtpflege oder die Versorgung durch ambulante Pflegedienste.

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