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Grad der Behinderung und Pflegegrad: Was ist der Unterschied?

Pflege und GdB

Grad der Behinderung und Pflegegrad: Was ist der Unterschied?

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    Was sind „Grad der Behinderung“ und „Pflegegrad“? Und worin unterscheiden sie sich?
    Was sind „Grad der Behinderung“ und „Pflegegrad“? Und worin unterscheiden sie sich? Foto: Lightfield Studios, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wer im Alltag mit Einschränkungen lebt, sei es durch Alter, Krankheit oder Behinderung, wird früher oder später mit Begriffen wie Pflegegrad oder Grad der Behinderung (GdB) konfrontiert. Doch obwohl beide Regelungen den Alltag erleichtern sollen, ist vielen unklar, was genau dahintersteckt – und worin sich beide unterscheiden. Dieser Artikel erklärt, was GdB und Pflegegrad bedeuten, wie sie beantragt werden und warum es sinnvoll sein kann, beides im Blick zu behalten.

    Was bedeutet der Grad der Behinderung?

    Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt laut dem Sozialverband VdK Deutschland, wie stark jemand durch eine körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigung im Alltag eingeschränkt ist. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt, wobei ein GdB von 50 oder mehr als Schwerbehinderung gilt und dazu berechtigt, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Grundlage für die Bewertung ist nicht allein die Diagnose, sondern die tatsächliche Auswirkung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

    Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdB bestimmt – die Einzelwerte werden dabei nicht addiert, sondern im Zusammenhang bewertet. Ziel ist es, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung zufolge, mögliche Nachteilsausgleiche zu ermöglichen, etwa bei Steuern, im Arbeitsrecht oder im öffentlichen Nahverkehr.

    Was ist ein Pflegegrad – und wann bekommt man ihn?

    Im Gegensatz zu einem Grad der Behinderung gibt ein Pflegegrad laut Verbraucherzentrale an, wie stark die Selbstständigkeit einer Person durch gesundheitliche Einschränkungen beeinträchtigt ist – körperlich, geistig oder psychisch. Es gibt in Deutschland die Pflegegrade 1 bis 5, gestaffelt nach Schwere der Beeinträchtigung. Entscheidend ist, ob jemand alltägliche Aufgaben wie Waschen, Anziehen, Essen oder Medikamenteneinnahme über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nur eingeschränkt oder gar nicht mehr selbstständig bewältigen kann.

    Grundlage für die Einstufung ist ein Gutachten, das nach festen Kriterien sechs Lebensbereiche bewertet. Wie das Bundesministerium für Gesundheit schreibt, zählen dazu unter anderem Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung. Je nach Punktzahl wird dann der passende Pflegegrad zugeordnet.

    Pflegegrad und GdB: Was sind die wichtigsten Unterschiede?

    Pflegegrad und Grad der Behinderung unterscheiden sich also in mehreren Punkten, die wir Ihnen in einer übersichtlichen Zusammenfassung verdeutlichen möchten:

    KriteriumPflegegradGrad der Behinderung (GdB)
    Ziel / Zweck Einschätzung des Bedarfs an pflegerischer Unterstützung im Alltag Feststellung, wie stark die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist
    Skala5 Pflegegrade (1 = geringe, 5 = schwerste Beeinträchtigung) GdB von 20 bis 100 in Zehnerschritten; ab 50 gilt man als schwerbehindert
    Entscheidende Kriterien Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung) Art und Auswirkung der funktionellen Einschränkungen, nicht die Diagnose allein
    Leistungen / Vorteile Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Hilfsmittel, Entlastungsleistungen Steuerfreibeträge, Kündigungsschutz, Vergünstigungen im Nahverkehr, Merkzeichen für besondere Rechte
    Mindestdauer der Einschränkung Voraussichtlich mindestens 6 Monate Ebenfalls mindestens 6 Monate (§ 2 Abs. 1 SGB IX)

    *Basierend auf den Angaben der Verbraucherzentrale, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Sozialverband VdK.

    Grad der Behinderung und Pflegegrad: Wer prüft was – und wie läuft der Antrag ab?

    Wichtig abseits von Pflegegeld, Steuervorteilen und Co. sind auch die Unterschiede bei der Überprüfung und den Anträgen für Pflegegrad und GdB. Der Grad der Behinderung und der Pflegegrad werden von unterschiedlichen Stellen geprüft – jeweils mit einem eigenen Verfahren und eigenen Kriterien.

    Der GdB wird laut VdK vom Versorgungsamt des Wohnortes festgestellt. Dafür reicht man dort einen formlosen GdB-Antrag oder ein offizielles Formular ein. Die Entscheidung beruht auf einem ärztlichen Befundbericht, nicht auf einer persönlichen Untersuchung durch einen Amtsarzt. Wichtig ist, dass im Bericht nicht nur Diagnosen stehen, sondern vor allem, wie sich die Einschränkungen im Alltag auswirken, wie lange sie bestehen und wie die Prognose ist. Je besser diese Auswirkungen beschrieben und durch ärztliche Unterlagen belegt sind, desto höher sind die Chancen auf einen angemessenen GdB. Das Versorgungsamt prüft dann alle Unterlagen, ermittelt den Gesamt-GdB und entscheidet, ob zusätzlich Merkzeichen vergeben werden.

    Der Pflegegrad wird hingegen von der Pflegekasse festgestellt, die bei der jeweiligen Krankenversicherung angesiedelt ist. Auch hier beginnt das Verfahren mit einem formlosen Antrag – telefonisch oder schriftlich. Die Pflegekasse beauftragt dann bei gesetzlich Versicherten den Medizinischen Dienst oder bei Privatversicherten „Medicproof“ mit der Begutachtung. Diese findet in der Regel bei der antragstellenden Person zu Hause statt. Dabei werden sechs Lebensbereiche beurteilt – darunter Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung. Es geht darum, wie selbstständig die Person noch handeln kann und wie viel Hilfe sie tatsächlich braucht. Die Gutachter vergeben Punktwerte, die am Ende in einen der fünf Pflegegrade münden, erklärt das Bundesgesundheitsministerium.

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