Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher spielen eine wichtige Rolle im deutschen Rechtssystem. Immerhin stellen sie sicher, dass Gerichtsurteile vollstreckt werden. Doch was genau macht man in dem Berufsfeld – und wie lukrativ stellt sich der Beruf dar? Im Folgenden finden Sie Antworten.
Was macht man als Gerichtsvollzieher?
Die Hauptaufgabe von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern ist die Durchsetzung von Urteilen und Beschlüssen, die vom Gericht gefällt wurden. Laut dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz (StMJ) ergeben sich in diesem Zuge unter anderem die folgenden Aufgabenbereiche:
- Pfändung von Schuldnervermögen
- Versteigerungen des Schuldnervermögens
- Verteil des Erlöses (in eigener Verantwortung)
- Zwangsweise Räumung von Wohnungen und Geschäftsräumen
- Durchführung von Zustellungen und Ladungen
- Abnahme der Vermögensauskunft
Die Aufgaben können sich aus Strafsachen, bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und außergerichtlichen Angelegenheiten ergeben, erklärt die Justiz Hessen. Für die Organisation ihres Geschäftsbetriebs sind Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher weitgehend selbst verantwortlich. „Dazu gehören auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie gegebenenfalls die Beschäftigung von Büropersonal“, ist bei der Justiz Niedersachsen nachzulesen.
Welche Ausbildung braucht man für den Beruf des Gerichtsvollziehers?
In der Regel werden laut dem StMJ Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte für eine Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher zugelassen, nachdem diese ihre Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst bestanden haben. In Ausnahmefällen können aber auch andere Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden. Das ist der Fall, „wenn keine ausreichende Zahl an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Justizfachwirtedienst zur Verfügung steht und ein besonderes dienstliches Interesse an der Gewinnung der Bewerberinnen und Bewerber besteht“, erklärt das StMJ.
Die Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher beginnt laut der Justiz Hessen mit einem sechsmonatigen Eignungslehrgang. Es folgt ein Vorbereitungsdienst zum Gerichtsvollzieherdienst, der sich über 20 Monate erstreckt. Nach theoretischer und praktischer Prüfung erwartet alle Anwärterinnen und Anwärter eine Prüfung. Nur wer gut abschneidet, kann erwarten, zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher ernannt zu werden.
Gehalt von Gerichtsvollziehern: Mit wie viel Geld kann man rechnen?
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher werden nach den Besoldungsgruppen des öffentlichen Diensts bezahlt. Sie starten in der Besoldungsgruppe A 8, wie das StMJ erklärt. In Bayern bedeutet das laut der aktuellen Besoldungstabelle einen Verdienst von mindestens 3150,76 Euro brutto im Monat. Die Gehälter können in anderen Bundesländern leicht abweichen. Außerdem erhalten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher eine Bürokostenentschädigung und eine Vollstreckungsvergütung.
Die Probezeit von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern beträgt in der Regel drei Jahre. Anschließend können sie laut dem Beitrag der Justiz Hessen zu Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. In der Folge sind die folgenden Beförderungen möglich:
- Obergerichtsvollzieherin oder Obergerichtsvollzieher (Besoldungsgruppe A 9)
- Hauptgerichtsvollzieherin oder Hauptgerichtsvollzieher (Besoldungsgruppe A 10)
Laut dem StMJ ist für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sogar eine „modulare Qualifizierung“ für Ämter der Besoldungsgruppe A 11 und höher möglich. Das bedeutet, dass Monatsgehälter von mindestens 4000 Euro brutto erreicht werden können.
Auch interessant: Ab einem bestimmten Einkommen müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Spitzensteuersatz bezahlen. Außerdem kann man bestimmen, ab welchem Gehalt man zur Oberschicht in Deutschland gehört – und was ein gutes Nettogehalt ist.
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