Bei Menschen mit Pflegegrad 2 wurde nachgewiesen, dass eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" vorliegt. Sie haben damit Anspruch auf entsprechende Pflegeleistungen aus der Pflegekasse. Aber hat diese Einstufung auch zur Folge, dass Menschen mit Pflegegrad 2 kein Auto mehr fahren dürfen? Und wann ist es allgemein ratsam, aufs Autofahren zu verzichten?
Das erklären wir in diesem Artikel auf www.allgaeuer-zeitung.de: Pflegegrad 2: Darf man damit noch Auto fahren?
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