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Ab welchem Einkommen bekommt man Wohngeld?

Wohngeld

Ab welchem Einkommen bekommt man Wohngeld?

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    Das Wohngeld entlastet viele Menschen in Deutschland bei ihren Wohnkosten. Doch ab welchem Gehalt bekommt man den Zuschuss?
    Das Wohngeld entlastet viele Menschen in Deutschland bei ihren Wohnkosten. Doch ab welchem Gehalt bekommt man den Zuschuss? Foto: Stockfotos-MG, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Die steigenden Lebenshaltungskosten stellen für viele Haushalte in Deutschland eine echte Herausforderung dar. Das Wohngeld kann in diesem Fall eine Entlastung bringen. Hierbei handelt es sich um eine Sozialleistung des Staates, die Menschen mit geringem Einkommen und hohen Wohnkosten finanziell unterstützen soll. Das Wohngeld wird in Form eines Zuschusses an die Empfänger gezahlt und wird laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) von Bund und Land getragen.

    Erst im Januar 2025 wurde der Zuschuss an die Preis- und Mietentwicklung in Deutschland angepasst und entsprechend erhöht. Ob man einen Anspruch auf Wohngeld hat, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab. Welche Rolle das Gehalt dabei spielt und ab welchem Einkommen man Wohngeld erhält, erfahren Sie hier.

    Ab welchem Gehalt bekommen Antragsteller Wohngeld?

    Um Wohngeld erhalten zu können, müssen die Antragstellenden verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) informiert, gibt es dabei drei Kriterien, die von zentraler Bedeutung sind: die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die Höhe der Miete oder die Belastung durch selbstgenutztes Wohneigentum sowie das Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

    Die Frage, ob man Anspruch auf Wohngeld hat und wie hoch dieses ausfällt, ist dabei maßgeblich vom Gesamteinkommen eines Haushalts abhängig, erklärt der Familienratgeber der Aktion Mensch. Grundsätzlich gilt: Je geringer das Einkommen, desto mehr Wohngeld kann ein Haushalt bekommen. Allerdings gibt es Einkommensgrenzen, die Antragsteller berücksichtigen müssen. Wie die Aktion Mensch informiert, müssen Haushalte unter anderem über ein gewisses Mindesteinkommen verfügen. Demnach können nur diejenigen Wohngeld beantragen, die auch in der Lage sind, selbständig einen Teil der Miete oder der Belastung zu zahlen.

    Doch auch nach oben gibt es Einkommensgrenzen. Wie der Familienratgeber weiter schreibt, existiert eine Obergrenze für das Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Personen im Haushalt. Ist das Bruttojahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder zu hoch, besteht kein Anspruch auf Wohngeld. Wo diese Obergrenze liegt, hängt laut der Verbraucherzentrale von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen spiele die Anzahl der Personen in einem Haushalt sowie deren Einkommen eine Rolle. Zum anderen werde auch die Höhe der Miete und das Preisniveau für den Wohnraum der dazugehörigen Gemeinde berücksichtigt.

    Die Frage, ab welchem Einkommen man Wohngeld erhält, lässt sich pauschal also nicht beantworten und auch eine „simple Einkommensschwelle“ existiert laut der Verbraucherzentrale nicht: „Wer wenig verdient und viel fürs Wohnen ausgibt, bekommt tendenziell am meisten Unterstützung. In teuren Großstädten gibt es darum oft am meisten Wohngeld“. Wer wissen möchte, ob und welchen Anspruch man auf Wohngeld hat, kann sich mithilfe des Wohngeldrechners auf der Seite des Bundesministeriums einen groben Überblick verschaffen.

    Wer kann Wohngeld beantragen?

    Wie das BMWSB informiert, haben sowohl Mieter als auch Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum einen Anspruch auf Wohngeld, sofern sie die entsprechenden Kriterien erfüllen. Laut dem BMWSB ist das Wohngeld vor allem für folgende Personengruppen gedacht:

    • Rentner und Rentnerinnen mit geringem Renteneinkommen
    • Erwerbstätige Familien mit geringem Einkommen (auch Alleinerziehende und Paare)
    • Arbeitnehmende im Niedriglohnbereich
    • Studierende ohne BAföG-Anspruch
    • Bewohner und Bewohnerinnen von Pflegeheimen

    Wer Anspruch auf Wohngeld hat, kann den entsprechenden Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde einreichen. In der Regel wird Wohngeld für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt, bevor ein neuer Antrag gestellt werden muss. Den Angaben des BMWSB zufolge beziehen derzeit rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld. Davon sind rund 44 Prozent Familien – inklusive vieler Alleinerziehender. In 52 Prozent der Haushalte mit Anspruch auf Wohngeld leben Rentner.

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