Studenten sind in aller Regel knapp bei Kasse. Da schlägt sich die aktuelle Inflation gleich noch heftiger nieder. Denn die Lebenshaltungskosten steigen infolge der höheren Preise für Lebensmittel und Energie.
Um dieser Entwicklung und den damit womöglich einhergehenden finanziellen Nöten entgegen zu wirken, beschloss die Bundesregierung, Studenten mit einer Einmalzahlung von 200 Euro – einer Energiepreispauschale – unter die Arme zu greifen. Allerdings muss diese Finanzspritze in einem bestimmten Zeitrahmen beantragt werden.
Einmalzahlung für Studenten von 200 Euro: Wie lange kann man sie noch beantragen?
Die Einmalzahlung für Studenten richtet sich an Menschen in Ausbildung, weshalb auch (Berufs-)Fachschüler berücksichtigt werden. Die 200 Euro können online beantragt werden, allerdings ist dies nur noch bis zum 30. September 2023 möglich, wie der offiziellen Homepage zu entnehmen ist.
Bereits seit dem 15. März 2023 kann der Antrag bundesweit gestellt werden. In den ersten knapp vier Monaten wurden demnach mehr als 2,6 Millionen Anträge erfolgreich eingereicht und mehr als 528 Millionen Euro in diesem Zusammenhang ausgezahlt (Stand: 11. Juli).
Einmalzahlung für Studenten von 200 Euro: Für wen ist sie gedacht?
Diese Einmalzahlung von 200 Euro richtet sich an Studenten, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Bei (Berufs-)Fachschülern gilt, dass sie zum 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet sein mussten und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Hier gibt es jedoch eine weitere Einschränkung, denn der Antragsteller muss eine der folgenden Ausbildungen absolvieren:
- Bildungsgänge an einer Berufsfachschule oder Fachschule mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses
- Bildungsgänge an einer Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen
- vergleichbare Bildungsgänge an sonstigen Schulen unter den genannten Voraussetzungen
Einmalzahlung für Studenten von 200 Euro: Wie wird sie beantragt?
Zunächst bekommt der Student oder (Berufs-)Fachschüler von seiner Ausbildungsstätte einen Zugangscode. Dieser wird dann auf dem Portal einmalzahlung200.de in das entsprechende Feld eingetragen. Für die Anmeldung zum Antrag wird die BundID benötigt. Die Identität kann etwa mit dem Online-Ausweis oder über das persönliche Elster-Zertifikat nachgewiesen werden.
Dann muss der Antrag ausgefüllt werden, dazu wird auch die Kontoverbindung, besonders die IBAN, benötigt. Nach einer Bestätigung der gemachten Erklärungen wird der Antrag online abgeschickt.
Wird dem stattgegeben, erhält der Antragsteller per E-Mail einen Bescheid über die Bewilligung. In der Folge werden die 200 Euro auf das angegebene Konto überwiesen.