Nach einer Niederlage in einem Gerichtsverfahren um den Leistungstest Kompass 4 will das Land die Entscheidung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg überprüfen lassen. «Wir werden gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen Beschwerde einlegen», teilte ein Sprecher des Kultusministeriums mit. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte den Eingang der Beschwerde.
Ein Schüler hatte vor dem Gericht gegen den Leistungstest geklagt, der in diesem Jahr erstmals ein Kriterium für die verbindlichere Grundschulempfehlung war. Eine Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen gab dem Eilantrag des damaligen Viertklässlers teilweise statt und verpflichtete das Land, dem Schüler bis Ende Oktober eine erneute Teilnahme an dem Test zu ermöglichen.
Die Kammer des Verwaltungsgerichts hatte ihren Beschluss damit begründet, dass das Schulgesetz, das den Kompass-4-Test als verpflichtend einführte, erst Anfang Februar 2025 in Kraft trat – einige Monate, nachdem der Test durchgeführt worden war. Die Kammer sei deswegen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Test nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei, weil im November keine Rechtsgrundlage dafür bestanden habe, sagte ein Gerichtssprecher.
Ministerium: Test ist Entscheidungshilfe für Eltern
Das Ministerium hatte nach der Entscheidung mitgeteilt, dass man die Annahme des Gerichts, dass es sich bei Kompass 4 um eine Prüfung und nicht um eine zusätzliche Zugangsmöglichkeit zum Gymnasium handle, nicht teile. «Die Kompetenzmessung ist zunächst Entscheidungshilfe für die Erziehungsberechtigten bei der Wahl der passenden Schulart», sagte ein Sprecher.
Der Leistungstest Kompass 4 ist ein Kriterium der verbindlicheren Grundschulempfehlung, die in diesem Jahr erstmals zur Anwendung kam. An Stelle des reinen Elternwillens steht nun ein Modell aus drei Komponenten: Lehrerempfehlung, Leistungstest und Elternwunsch. Stimmen zwei aus drei überein, gibt das den Ausschlag. Wollen die Eltern ihr Kind dennoch aufs Gymnasium schicken, muss das Kind künftig einen weiteren Test absolvieren. Verbindlich ist die Empfehlung allerdings nur für das Gymnasium.
Dem Ministerium seien bislang 23 Gerichtsverfahren gegen die strengere Grundschulempfehlung bekannt, teilte ein Sprecher mit. Davon habe das Land 16 Verfahren gewonnen und nur eines verloren – jenes in Sigmaringen. Zudem habe ein Gymnasium in freier Trägerschaft ein Verfahren verloren und müsse das Kind vorläufig am Unterricht an dem privaten Gymnasium teilnehmen lassen.
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