Das Amt für Migration Baden-Württemberg hat den Aufenthalt einer syrischen Großfamilie im Norden Stuttgarts beendet. Insgesamt 17 der 20 Familienmitglieder haben Deutschland bereits im Zuge einer „kontrollierten Ausreise“ verlassen.
Syrische Großfamilie nicht abgeschoben, sondern „kontrolliert ausgereist“
Diese freiwilligen Ausreisen werden vom „Sonderstab Gefährliche Ausländer“ begleitet und mit durchschnittlich 1.350 Euro pro Person gefördert. Das sei laut Staatssekretär Siegfried Lorek „mit deutlichem Abstand die günstigste Lösung“.
Alle Familienmitglieder verzichteten auf ihren asylrechtlichen Schutzstatus, die Aufenthaltserlaubnisse wurden von der Stadt Stuttgart entzogen.

Drei Familienmitglieder nach Messerangriff weiter in Haft in Stuttgart
Vier gingen bereits im Sommer, 13 weitere am vergangenen Wochenende. Die Ankunft wurde am Sonntag bestätigt. Drei Söhne sitzen weiterhin in Deutschland in Haft. Sie sollen ebenfalls nach Syrien zurückkehren, sobald sie den Großteil ihrer Strafe abgesessen haben.

„Jedem, der hier um Schutz nachsucht, muss klar sein, dass er mit kriminellem Verhalten in Deutschland keine Zukunft hat. Zum jetzigen Zeitpunkt war die kontrollierte Ausreise die einzige Möglichkeit, den Aufenthalt der Familienmitglieder zu beenden“, teilte die Ministerin der Justiz und für Migration mit.
Syrische Großfamilie soll etwa 160 Straftaten begangen haben
Die Familie war zwischen 2015 und 2020 nach Deutschland eingereist und lebte im Stuttgarter Norden. Ihr werden insgesamt über 160 Straftaten zugerechnet, darunter räuberische Erpressung, Körperverletzung und versuchter Totschlag. Nicht alle Taten führten zu rechtskräftigen Verurteilungen.

Wer sind die Mitglieder der syrischen Großfamilie?
Die syrische Großfamilie H. aus dem Stuttgarter Norden bestand aus insgesamt 20 Personen. Darunter laut Medienberichten der 44-jährige Vater, zwei Ehefrauen sowie mehreren Geschwistern und Halbgeschwister der drei kürzlich verurteilten jungen Männer.
Was passiert, wenn ein Familienmitglied zurückkommt?
Für verurteilte Straftäter gilt ein Wiedereinreiseverbot. Sollte einer von ihnen nach Deutschland zurückkehren, müssten die noch offenen Haftstrafen unmittelbar vollstreckt werden.