Aus rosa oder grauem Papier wird eine Scheckkarte: Der EU-weite Umtausch der Führerscheine ist in vollem Gange. Nötig ist die verpflichtende Maßnahme, um gegen Fälschungen vorzugehen und Einheitlichkeit zu gewährleisten. Mit der Umstellung geht Besitzern eines alten Führerscheins mitunter die Frage einher, was sie überhaupt fahren dürfen. Der Blick in die aktuell geltenden Fahrerlaubnisklassen macht schnell klar: Ein alter Führerschein der Klasse 3 endet nicht hinter dem Autolenkrad.
Führerschein Klasse 3: Wann muss umgetauscht werden?
Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss laut Bundesregierung in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschehe staffelweise nach Geburts- oder Ausstellungsjahr. Die Ablauf-Tabelle zeigt, wer den Führerschein als Nächstes umtauschen muss. Wer etwa seinen Führerschein im Zeitraum 1999 bis 2001 erhalten hat, muss bis 19. Januar 2026 wechseln. Für den Umtausch fallen Kosten im mittleren zweistelligen Bereich an.
Übrigens: Wer innerhalb der EU Verkehrsregeln missachtet, soll künftig auch in der Heimat Folgen zu spüren bekommen.
Was darf ich fahren mit Führerschein Klasse 3?
Welche Fahrzeuge mit einem Führerschein Klasse 3 gefahren werden dürfen, hält das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fest. Seit 2013 gelten 16 unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen von der Klasse AM, die etwa Mopeds zulässt, bis hin zur Klasse L, mit der das Fahren von unter anderem land- oder forstwirtschaftlich genutzten Zugmaschinen möglich ist.
Wer im Besitz eines Führerscheins Klasse 3 ist, für den ist mitentscheidend, wann die Fahrerlaubnis erworben wurde und auch, ob im Westen oder in der DDR. Darauf weist ein entsprechender Artikel auf bussgeldkatalog.org hin.
Übereinstimmend mit Angaben des ADAC dürfen mit dem „alten Dreier“ grundsätzlich Fahrzeuge der Pkw-Klassen B und BE, der Lkw-Klassen C1 und C1E sowie die Klassen AM und L gefahren werden. Wer zudem seinen Führerschein vor April 1980 bekam, für den seien zudem Kleinkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter erlaubt – was der heutigen Klasse A1 entspricht.
Führerschein Klasse 3: Welcher Anhänger ist erlaubt?
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen sind demnach kein Problem. Insgesamt könnte man nach ADAC-Angaben selbst Gespanne bis zu zwölf Tonnen fahren. Allerdings nur, wenn das Zugfahrzeug ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht übersteige.
Erlaubt ist es, mit dem Führerschein der Klasse 3 auch richtig schwere Anhänger zu ziehen. Der ADAC nennt Züge bis 17,5 Tonnen (Einachsanhänger) beziehungsweise 18,75 Tonnen (Anhänger mit Tandemachse). Dieser Teil der Klasse 3 entspreche der Klasse CE. Fahrer ab dem 50. Lebensjahr würden allen Einschränkungen der Lkw-Klasse unterliegen.
Um den Führerschein in seinem vollen Umfang weiterzunutzen, müsse man bei der Umstellung dafür die Klasse CE 79 ankreuzen. Sei man älter als 50 Jahre, sei eine ärztliche Bescheinigung Pflicht. Dann werde die Klasse CE 79 für fünf Jahre befristet erteilt.
Übrigens: Wie lange der Führerschein wiederum nach dem Umtausch gültig ist, zeigt unsere Tabelle.
Führerscheinklasse 3: Was droht bei Verstößen?
Wer sich nicht an die Fahrklassen hält, dem droht der Vorwurf des Tatbestands „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ laut Paragraf 21 des Straßenverkehrsgesetzes. Es drohen empfindliche Strafen bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten.
Glimpflicher kommt davon, wer lediglich seinen Führerschein vergessen hat. Wer versäumt, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, müsse mit zehn Euro Verwarnungsgeld rechnen, teilt die Bundesregierung mit. Es handle sich um eine Ordnungswidrigkeit.
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