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Warndreieck: Diese Alternative müssen Sie künftig im Auto haben

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Warndreieck: Diese Alternative müssen Sie künftig im Auto haben

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    Ab 2026 hat das Warndreieck in Spanien ausgedient. Dann müssen auch Touristen Unfälle mit einer Alternative zum Warndreieck sichern können.
    Ab 2026 hat das Warndreieck in Spanien ausgedient. Dann müssen auch Touristen Unfälle mit einer Alternative zum Warndreieck sichern können. Foto: Franziska Gabbert, dpa (Symbolbild)

    Wer mit dem Auto einen Unfall baut oder eine Panne hat, muss die Unfallstelle absichern und andere Verkehrsteilnehmer auf die Gefahrenstelle hinweisen. Dafür muss jeder Autofahrer und jede Autofahrerin – neben anderen wichtigen Gegenständen wie dem Verbandskasten oder einer bestimmten Anzahl an Warnwesten – unbedingt immer ein Warndreieck im Auto haben. Doch am Warndreieck gibt es immer wieder Kritik.

    Ein europäisches Land, das bei deutschen Urlaubern sehr beliebt ist, schafft das Warndreieck deshalb 2026 ab. Dann gibt es eine Alternative, die deutlich mehr Vorteile mit sich bringt. In welchen Fällen auch Touristen diese Alternative im Auto mit sich führen müssen, erfahren Sie hier.

    Warndreieck ab 2026: Kritik am Warndreieck

    Am Warndreieck gibt es immer wieder Kritik. Denn mit wenigen Handgriffen aufgebaut, muss das Warndreieck in größerem Abstand zum Unfall- oder Pannenwagen aufgestellt werden. Je nach Straße sollte das Dreieck einige Hundert Meter vor dem liegengebliebenen Wagen stehen. Und das birgt Risiken: Wer nach einem Unfall zu Fuß an einer dicht befahrenen Straße entlanggehen muss, möglicherweise bei schlechten Lichtverhältnissen, um das Signal aufzustellen, bringt sich und andere Autofahrer damit in Gefahr.

    Ab 2026: Spanien ersetzt das Warndreieck

    Spanien will deshalb das Warndreieck zum nächsten Jahr abschaffen: Von 1. Januar 2026 an soll in Spanien auf Autobahnen und Schnellstraßen ein spezielles Blinklicht genutzt werden, berichtet der ADAC. Verantwortlich für diese Änderung sei die spanische Verkehrsbehörde DGT (Dirección General de Tráfico).

    Bei der Alternative zum Warndreieck handelt es sich um eine sogenannte V-16-Warnleuchte, ein tragbares, batteriebetriebenes Blinklicht, das ein gelbes, weithin sichtbares Signal mit einer Reichweite von bis zu einem Kilometer aussendet, so der ADAC.

    Alternative zum Warndreieck: Wie funktioniert das Blinklicht?

    Das Blinklicht bietet laut ADAC einige Vorteile – für Unfallfahrer, andere Verkehrsteilnehmer und Rettungskräfte. Wer einen Unfall oder eine Panne hat, muss anders als bisher mit der V-16-Leuchte den Wagen nicht mehr verlassen. Die DGT erklärt in ihrer Mitteilung: „Man sollte es im Handschuhfach des Fahrzeugs mitführen und kann es im Falle einer Panne oder eines Unfalls in Sekundenschnelle aktivieren, indem man es vorzugsweise auf das Dach des Fahrzeugs legt.“

    Andere Autofahrer profitieren davon, da die V-16-Warnleuchte deutlich auffälliger ist als das kleine Dreieck mit Reflektoren: In regelmäßigen Abständen sendet die Leuchte ringsum ein „hochintesives 360-Grad-Licht“ aus, wie die DGT erklärt, ein Lichtsignal, das auch durch schlechtes Wetter oder Nebel dringt und deutlich warnt.

    Statt Warndreieck: Blinklicht sendet auch Standortdaten

    Ein weiterer technologischer Vorteil ist, dass die Alternative zum Warndreieck auch mittels Standortdaten hilft. Dafür hat das Blinklicht eine Verbindung zum Mobilfunknetz und sendet nach Aktivierung alle 100 Sekunden automatisch die Fahrzeugposition an die DGT und an die örtlichen Einsatzkräfte. So finden Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste schnell und einfach die Einsatzstelle und gleichzeitig kann die DGT schneller auf Unfälle reagieren und andere Verkehrsteilnehmer warnen.

    Statt Warndreieck ab 2026: Wann und wo muss das Blinklicht eingesetzt werden?

    Die neue Regelung gilt von 1. Januar 2026 an – und nur für Autobahnen und Schnellstraßen, erklärt der ADAC. Auf Land- und Innenortsstraßen könnten weiterhin Warndreiecke verwendet werden. Die DGT empfehle jedoch, auch dort auf das Blinklicht zurückzugreifen, um die Sicherheit zu erhöhen.

    Außerdem betrifft die Regelung nur in Spanien zugelassene Fahrzeuge. Doch Urlauber müssen aufpassen: Auch für sie gilt in bestimmten Fällen die Pflicht zum neuen Blinklicht.

    Übrigens: Damit es gar nicht erst zu einer Panne kommt, sollte das Auto regelmäßig gewartet werden – Öl wechseln, AdBlue nachfüllen, Scheibenwischer pflegen und den Luftfilter regelmäßig wechseln. Manche Bauteile bereiten besonders oft Probleme.

    Blinklicht statt Warndreieck ab 2026: Was gilt für Touristen?

    Der ADAC schreibt, dass sich für deutsche Touristen, die mit dem eigenen Fahrzeug nach Spanien einreisen, nichts ändert, da die Neuregelung nur in Spanien zugelassene Fahrzeuge betrifft. Wer also mit deutschem Autokennzeichen in Spanien unterwegs ist, muss sich keinen Kopf machen und kann das Warndreieck im Kofferraum behalten. Anders ist es bei Urlaubern, die mit einem Mietwagen in Spanien unterwegs sind, der in Spanien zugelassen ist: Auch sie müssen ab 2026 ein V-16-Blinklicht an Bord haben, wenn sie Autobahnen und Schnellstraßen nutzen.

    Wer beim Spanienurlaub 2026 vor Ort ein Auto mietet, sollte sich also darüber informieren, ob das Fahrzeug über ein geeignetes Blinklicht verfügt. Der ADAC rät zudem: „Den Gebrauch und Umgang damit sollte man sich schon bei der Übernahme des Fahrzeugs zeigen lassen.“ Wer ohne Blinklicht angetroffen werde, könne bei Unfällen oder Pannen Probleme bekommen.

    Übrigens: Auch andere Dinge müssen Urlauber in bestimmten Ländern unbedingt im Auto dabei haben. Außerdem können Bußgelder für zu schnelles Fahren im Ausland auch Urlauber hart treffen. In einem europäischen Land kann das Auto von rasenden Touristen sogar beschlagnahmt werden.

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