Am Steuer eines Autos, Lkws oder Busses dürfen nur Personen mit gültigem Führerschein sitzen. Um diesen sein Eigen zu nennen, muss aber nicht nur die Fahrfähigkeit unter Beweis gestellt, sondern auch tief in die Tasche gegriffen werden. Denn die Kosten für die Fahrerlaubnis haben es in sich.
Zur EU-weiten Vereinheitlichung steht in den nächsten Monaten und Jahren eine große Umtauschaktion der Führerscheine an. Der alte – egal, wie viele Jahre er schon auf dem Buckel hat – kommt weg, ein neues Exemplar muss her. Wird die Frist verpasst, droht eine Strafe.
Unabhängig davon müssen einige Bürger für eine gewisse Zeit auf einen vorläufigen Führerschein zurückgreifen. Um diesen dreht sich dieser Text. Dabei wird auch geklärt, wie schnell er ausgehändigt wird.
Vorläufiger Führerschein: Wann braucht man ihn?
Der ADAC erklärt, dass der vorläufige Führerschein zu beantragen ist, wenn der eigentliche Führerschein verloren gegangen ist oder geklaut wurde. Der Führerscheininhaber muss sich dann um die Ausstellung eines neuen Dokuments kümmern und für die Übergangszeit mit dem vorläufigen Führerschein vorliebnehmen.
Der vorläufige Führerschein wird demnach auch ausgestellt, wenn der alte Führerschein in die neue EU-Scheckkarte umgetauscht werden muss und bei der Antragstellung bei der Behörde bleibt. Wichtig: Der vorläufige Führerschein ist nicht im Ausland gültig.
Zudem kann ein vorläufiger Führerschein beantragt werden, wenn sich Auflagen oder Beschränkungen ändern und dies entsprechend im ursprünglichen Führerschein eingetragen werden muss. Auflagen umfassen personenbezogene Einschränkungen, wie etwa das Tragen einer Sehhilfe. Beschränkungen beziehen sich auf das Fahrzeug, hier kann es etwa darum gehen, dass nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe geführt werden dürfen.
Wurde der Führerschein gestohlen, muss eine Anzeige bei der Polizei gestellt werden. Diese muss bei einem Diebstahl im Ausland übersetzt werden. Alternativ kann eine eidesstattliche Versicherung bei der Führerscheinstelle mit Angaben zu den Verlustumständen abgegeben werden.
Teuer kann eine verpasste Diebstahlanzeige im Ausland werden, weil bei Grenzüberquerung ohne Führerschein und Verlustnachweis auf dem Heimweg nach Deutschland im jeweiligen Transitland mit einem Bußgeld zu rechnen ist. Für Österreich gibt der ADAC 36 Euro an, für die Schweiz rund 20 Franken (gut 21,20 Euro) und für Italien sogar 86 Euro.
Findet sich ein verloren gegangener Führerschein wieder an, ist die Führerscheinstelle über den Fund zu informieren.
Vorläufiger Führerschein: Wie schnell kann man ihn bekommen?
Der vorläufige Führerschein wird auf Antrag sofort ausgestellt, wie das Straßenverkehrsamt Rhein-Sieg-Kreis informiert.
Vorläufiger Führerschein: Wo muss er beantragt werden?
Der vorläufige Führerschein ist laut ADAC bei der Führerscheinstelle des Wohnortes zu beantragen. In der Regel dauert die Ausstellung eines neuen Führerscheins rund sechs Wochen. Um diese Zeit zu überbrücken, kann das vorläufige Dokument genutzt werden. Gegen einen Aufpreis kann jedoch auch eine deutlich schnellere Ausstellung des neuen Führerscheins beantragt werden.
Vorläufiger Führerschein: Was ist zu beachten?
Wie der ADAC informiert, beinhaltet der vorläufige Führerschein kein Foto. Daher wird er nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweis anerkannt. Wer bei einer Verkehrskontrolle ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt wird, muss ein Verwarngeld von zehn Euro bezahlen.
Vorläufiger Führerschein: Wie teuer ist er?
Hierzu schreibt der ADAC, dass für die vorläufige Fahrberechtigung Kosten in Höhe von zehn Euro anfallen. Der Ersatzführerschein verschlingt ungefähr 40 Euro, die eidesstattliche Versicherung 30,70 Euro. Möglicherweise kommen noch Kosten für den Postversand hinzu.
Vorläufiger Führerschein: Welche Dokumente werden benötigt?
Bei der Führerscheinstelle müssen dem ADAC zufolge für die Beantragung eines neuen Führerscheins mehrere Dokumente vorgelegt werden. Da der vorläufige Führerschein in diesem Zusammenhang als Übergangsdokument ausgehändigt werden kann, sind diese Dokumente also auch eine Voraussetzung für ihn.
Vorzuweisen sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles biometrisches Passbild. Hinzu kommt eine kostenlose Karteikartenabschrift der Fahrerlaubnisbehörde, die den verlorenen Führerschein ausgestellt hat, wenn es sich nicht um die Führerscheinstelle am Wohnort handelt. Die Karteikartenabschrift entfällt auch bei Personen, die einen EU-Kartenführerschein besitzen.
Übrigens: Mit dem Führerschein der Klasse B darf man nur bestimmte Anhänger mitnehmen. Ein gefährlicher Irrglaube kann in diesem Zusammenhang teuer werden. Hinsichtlich der Führerscheinklassen gibt es viele verschiedene Abstufungen.
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