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Verschneite Schilder im Winter: Können Autofahrer ein Bußgeld verhindern?

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Verschneite Schilder im Winter: Können Autofahrer ein Bußgeld verhindern?

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    Im fließenden Straßenverkehr gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht für Autofahrerinnen und Autofahrer.
    Im fließenden Straßenverkehr gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht für Autofahrerinnen und Autofahrer. Foto: Lars Penning, dpa (Symbolbild)

    Der Winter bringt Kälte und Schnee, wird damit zur Herausforderung für Autofahrer und den Straßenverkehr. Schneedienste, Glatteis, gefrorene Fensterscheiben und auch weniger gute Sicht auf Verkehrsschilder wie Park- und Halteverbote. Im Straßenverkehr in Deutschland gilt grundsätzlich ein Sichtbarkeitsgrundsatz. Verkehrsschilder sind so angebracht, dass sie die Verkehrsteilnehmer unter durchschnittlichen Bedingungen wahrnehmen sollten und müssen – was gilt also, wenn Schneeflocken Schilder bedecken?

    Übrigens: 2025 laufen Fristen ab, die einen Umtausch des Führerscheins für bestimmte Jahrgänge erforderlich machen, ansonsten droht ein Bußgeld.

    Schnee im Winter: Ist ein Bußgeld rechtens wenn das Verkehrschild verdeckt ist?

    Bei starkem Schneetreiben kann ein Schild schon mal komplett verdeckt sein. Doch kann man dann einfach parken, wo man will? Tatsächlich besagt der Sichtbarkeitsgrundsatz, wie er in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt ist, dass die Rechtsgültigkeit von Verkehrsschildern dann gegeben ist, wenn ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer „bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen“ kann.

    Dabei gilt für den fahrenden Verkehr, also etwa bei Stoppschildern oder Geschwindigkeitsbegrenzungen, eine höhere Sorgfalt an den Tag zu legen, als im ruhenden Verkehr. So sind einige Schilder allein an ihrer Form zu erkennen und deshalb wird es schwieriger zu argumentieren, zum Beispiel ein Stoppschild nicht erkannt zu haben – gleichzeitig kann das auch sehr gefährlich sein. Das glaubhafte Nachweisen, dass ein Verkehrszeichen nicht sichtbar oder lesbar war, kann allerdings bei weniger eindeutigen Situationen wie geringem Schneefall im Nachhinein zeit- und kostspielig sein, wie der ADAC anmerkt. Zudem gelten für Ortskundige strengere Regeln, da man vermuten kann, dass etwa eine 30er-Zone für diese bekannt ist.

    Straßenschilder, die im Winter von Schnee bedeckt sind, können also tatsächlich ein Bußgeld verhindern. Allerdings gilt es entsprechend der eigenen Fähigkeiten, ein Fahrzeug sicher zu steuern, eine angepasste Geschwindigkeit und defensive Fahrweise im Verkehr zu haben – beim Parken ohne sichtbares Verbot aufgrund von Schnee müssen Autofahrerinnen und Autofahrer in der Regel also keine Bußgelder zahlen.

    Übrigens: Im Winter haben E-Autos eine geringere Reichweite als bei wärmen Temperaturen, was unterschiedliche Gründe hat. Als Alternative zu Schneeketten gibt es sogenannte Schneesocken für die Reifen, die einige Vorteile gegenüber herkömmlichen Metallketten zu bieten haben.

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