Jedes Jahr zur Hauptuntersuchung (HU)? TÜV Süd-Geschäftsführer Jürgen Wolz hat in einem Interview durchblicken lassen, dass bestimmte Gebrauchtwagen im Sinne der Verkehrssicherheit öfter auf den Prüfstand gestellt werden sollten. Laut Kraftfahrt-Bundesamt rollen mehr als 49 Millionen Autos über unsere Straßen. Im Schnitt sind die Fahrzeuge über zehn Jahre alt. Bedeutet bald für viele Autofahrer jeder Rost, jedes Knarzen und jede aufleuchtende Kontrollleuchte mit der nächsten HU im Nacken zusätzlichen Stress und Kosten? Wofür sich der TÜV genau ausspricht und welche Autos betroffen wären, lesen Sie in diesem Text.
Wann muss mein Auto zum TÜV?
Zu den verbotenen Dingen beim Autofahren zählt bekanntlich das Führen eines Fahrzeugs, wenn die HU bei den entsprechend anerkannten Prüfstellen wie TÜV, GTÜ und DEKRA verpasst wurde. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sieht aktuell vor, dass ein Auto erstmals nach drei Jahren, anschließend alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung muss. Ohne Strafe ist es nicht möglich, diese Fristen zu überziehen.
Im Austausch mit der Automobilzeitschrift Auto Motor und Sport hat der TÜV Süd-Geschäftsführer nun erklärt, dass sich bei den Prüfintervallen etwas ändern könnte. Neuerungen rund ums Auto gibt es stetig, allein mit dem Jahreswechsel kommt Bewegung in Themen wie Führerschein, Benzinpreise und Maut. Auch, was die Hauptuntersuchung angeht, dürften viele Fahrzeughalter aufgehorcht haben, als bekannt wurde, dass bald schon geringe Mängel verpflichtend eine Nachuntersuchung nach sich ziehen könnten.
Übrigens: Seit 1967 gibt es in der jährlichen ADAC-Pannenstatistik einen unangefochtenen Spitzenreiter.
TÜV: Was gilt für Gebrauchtwagen?
Was die HU angeht, unterscheiden sich die Anforderungen für neue Autos und Gebrauchtwagen, um weiterhin verkehrssicher unterwegs zu sein, lediglich im besagten Prüfintervall.
Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts zufolge gab es 2023 insgesamt fast 31 Millionen Hauptuntersuchungen. In fast einem Drittel der Fälle gab es Beanstandungen, durchschnittlich hatten die betroffenen Fahrzeuge demnach 2,38 festgestellte Mängel. Die Bandbreite der Mängelklassen reicht laut ADAC von „Geringe Mängel“ bis zu „Verkehrsunsicher“. Werden „geringe Mängel“ zeitnah beseitigt, erhält man die Prüfplakette – in den anderen Mängel-Fällen nicht ohne bestandene Nachprüfung.
Übrigens: Nicht nur technische Mängel sind gefährlich im Straßenverkehr, auch Kleidungsstücke hinterm Steuer sind nicht immer harmlos.
Hauptuntersuchung: Was will der TÜV künftig ändern?
Geht es nach TÜV Süd-Geschäftsführer Jürgen Wolz, befürworte man im Dienstleistungsunternehmen „eine jährliche HU bei mehr als zehn Jahre alten Fahrzeugen“. Gerade, wenn Gebrauchtwagen nicht „regelmäßig gewartet werden“, sei die Mängelquote „deutlich höher“.
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