Eine Erinnerung an einen vergangenen Urlaub ist häufig etwas Schönes, kann aber auch zum Ärgernis werden. Das gilt vor allem für Briefe, die einige Wochen nach der Reise im heimischen Briefkasten landen: Strafzettel aus dem Ausland können nicht nur ein unschönes Andenken, sondern auch richtig teuer werden. In vielen europäischen Ländern sind die Bußgelder höher als in Deutschland, eine nicht unwesentliche Arbeitsgebühr kommt häufig noch obendrauf.
Bei den meisten Strafzetteln aus dem Ausland lohnt es sich, diese schnell zu begleichen. Häufig sind Rabatte drin, die wir von deutschen Bußgeldbescheiden nicht kennen. Doch manche Strafzettel aus anderen Ländern sollten sie zunächst nicht begleichen – und lieber einem Anwalt übergeben.
Strafzettel aus dem Ausland: Sie müssen handeln
Einen Strafzettel aus dem Ausland ignorieren – das ist keine gute Idee. Laut dem MDR werden Strafzettel seit Oktober 2010 in allen EU-Staaten anerkannt. Sie können also grenzüberschreitend vollstreckt werden. Immerhin: Bußgelder werden erst ab einem Betrag von 70 Euro (inklusive Gebühren) hinterhergeschickt, wie die Bild berichtet. Die einzige Ausnahme bei den Nachbarländern Deutschlands: Bußgelder, die in Österreich fällig werden, werden ab 25 Euro vollstreckt.
Bußgeldbescheide aus dem Ausland verjähren in der Regel erst nach einigen Jahren. Säumige Zahlerinnen und Zahler können an der Grenze, am Flughafen oder Bahnhof festgehalten werden, wenn ein offenes Bußgeldverfahren erkannt wird.
Fahrverbote werden nicht über Landesgrenzen hinweg verhängt. Punkte in Flensburg gibt es daher nicht, wenn Sie in einem anderen Land zu schnell fahren. Sie können allerdings ein Fahrverbot in dem Land erhalten, in dem Sie sich strafbar gemacht haben.
Bußgelder aus dem Ausland: Oft gibt es Rabatte
Wer seinen Auslands-Strafzettel schnell bezahlt, ist häufig im Vorteil. Der ADAC berichtet, dass Rabatte bis zu 50 Prozent möglich sind. Strafzettel-Rabatte bei schneller Bezahlung gibt es demnach in Italien, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Spanien, Griechenland und der Türkei.
Derartige Rabatte sind laut dem ADAC dann möglich, wenn dies explizit im Bußgeldbescheid aufgeführt ist. In diesem kann beispielsweise ein bestimmter Betrag stehen, der anfällt, wenn der Strafzettel in den ersten fünf Tagen nach Erhalt bezahlt wird. Andere Beträge stehen für Bezahlungen in anderen Zeiträumen.
Wann müssen Sie einen Strafzettel aus dem Ausland nicht bezahlen?
Die Vollstreckung von Bußgeldern läuft in EU-Staaten über das Bundesamt für Justiz (BfJ). Laut der Bild ist unschöne Post aus EU-Ländern daher nur relevant, wenn sie vom BfJ kommt. Wenn der Absender ein Inkassobüro oder Anwaltsbüro ist, sollten Sie den Strafzettel nicht gleich bezahlen und die Post selbst einer Anwältin oder einem Anwalt übergeben.
Kommt die Post aus einem Land, das nicht in der EU ist, sollten Sie darauf achten, ob der Brief von einer offiziellen Behörde kommt. Ist das nicht der Fall, sollten Sie auch dieses Schreiben einer Anwältin oder einem Anwalt übergeben.
Falls ein Strafzettel zwar entweder vom BfJ oder einer offiziellen Behörde kommt, sie aber dessen Rechtmäßigkeit anzweifeln, können Sie Einspruch einlegen. Die ausländische Behörde hat dann die Möglichkeit, diesem stattzugeben oder den Fall an ein Gericht abzugeben. Dabei kann es allerdings zu Gerichtskosten und Bearbeitungskosten kommen, weswegen Sie sich einen derartigen Einspruch gut überlegen und vorher mit einer Anwältin oder einem Anwalt besprechen sollten.
Übrigens: Im Jahr 2025 steht ein europaweiter Blitzermarathon an. Auch Baden-Württemberg und Bayern nehmen teil.
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