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Parkscheibe richtig einstellen: Wann droht ein Bußgeld?

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Parkscheibe richtig einstellen: Wann droht ein Bußgeld?

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    Eine Parkscheibe muss zwingend blau-weiß sein und eine bestimmte Größe aufweisen.
    Eine Parkscheibe muss zwingend blau-weiß sein und eine bestimmte Größe aufweisen. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Eine Parkscheibe gehört in jedes Auto – sofern man für eine bestimmte Zeit kostenlos parken möchte. Je nach Parkplatz und Parksituation vor Ort darf man so eine oder zwei Stunden, manchmal länger parken, insofern die Parkscheibe richtig ausliegt und eingestellt ist. Denn dabei können Autofahrerinnen und Autofahrer doch so einiges falsch machen – und das kann am Ende richtig teuer werden.

    Übrigens: Wer einen bestimmten Gegenstand im Auto mitführt, kann dafür empfindlich belangt werden – Strafen von bis zu 10.000 Euro drohen. Eine Unterbodenwäsche kann für einige Autos gefährlich sein und sollte vermieden werden.

    Elektronische Parkscheibe: Sind nur „echte“ Parkscheiben zugelassen?

    Eine Parkscheibe hat laut dem ADAC festgeschriebene Maße: 11 Zentimeter breit, 15 Zentimeter hoch, Farbe: blau-weiß. Das bedeutet, dass „Sondermodelle“ wie eine pinke Parkscheibe nicht erlaubt sind. Ebenfalls sind Parkscheiben aus anderen europäischen Ländern somit nicht der Norm entsprechend. Wie der ADAC weiter erklärt, droht so eine Strafe von 20 Euro, wenn die Parkscheibe nicht den festgeschriebenen Anforderungen entspricht.

    Für die elektronische Parkscheibe gibt es dabei Ausnahmen, aber auch strenge Vorschriften. Auf der Vorderseite der elektronischen Parkscheibe muss, wie bei allen Parkscheiben, das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 – ein weißes „P“ auf blauem Grund – zu sehen sein. Und über dem Display stehen muss „Ankunftszeit“. Eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern ist ebenfalls vorgeschrieben.

    Parken mit Parkscheibe: Wie stellt man die Parkscheibe richtig ein?

    Es ist also nicht so entscheidend, ob man eine Parkscheibe hat, die sich klassisch analog verstellen lässt, oder eine elektronische, wenn diese den Anforderungen entspricht. Allerdings gibt es auch einige Regeln beim Parken – und dem Einstellen der richtigen Uhrzeit. Der ADAC erklärt, dass man auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft dreht. Kommt man nämlich um 9.05 Uhr an, dreht man die Ankunftszeit auf 9.30 Uhr. Kommt man um 9.25 Uhr, dann dreht man die Ankunftszeit ebenso auf 9.30 Uhr. Dreht man etwa zu weit, auf 10 Uhr, und wird man dabei erwischt, muss man ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro zahlen. Die Parkscheibe muss außerdem gut lesbar sein.

    Strafe bei Überschreitung der Parkdauer mit einer Parkscheibe: Wie teuer ist es?

    Eine Überschreitung der Parkdauer bei der Parkscheibe oder beim Parken ohne Parkscheibe gibt es. So viel kostet es, wenn man erwischt wird. Eine Übersicht:

    • bis zu 30 Minuten: 20 Euro
    • bis zu einer Stunde: 25 Euro
    • bis zu zwei Stunden: 30 Euro
    • bis zu drei Stunden: 35 Euro
    • über drei Stunden: 40 Euro

    Einfach so weiterdrehen darf man die Parkscheibe nicht. Es muss ein Parkvorgang eingeleitet und abgeschlossen werden. Nur das Auto einmal vor- und zurückzufahren, reicht nicht aus. Das bedeutet laut ADAC etwa, mindestens einmal um den Block zu fahren – wenn der Parkplatz dann noch frei ist, darf man sich erneut hinstellen und die Parkscheibe entsprechend der Halbe-Stunden-Regel auf die entsprechende Uhrzeit drehen.

    Übrigens: Im Moment fallen so viele Prüflinge in Deutschland durch die Führerschein-Prüfung, dass ein Experte nun sogar von „Verblödung“ spricht.

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