Italien führt neue Regeln für Reifen ein. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen dann bei Nichtbeachtung eine hohe Strafe zahlen – unabhängig davon, ob sie im Land wohnen oder als Touristen unterwegs sind. Wer die Regel ignoriert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1734 Euro rechnen. Bei schweren Verstößen droht sogar der Verlust der Fahrzeugzulassung. Was jetzt zu beachten ist und wie man den Strafen aus dem Weg geht.
Übrigens: Auch in Deutschland gibt es die Forderungen nach strengeren Regeln – so fordert der TÜV eine jährliche Untersuchung für bestimmte Autos. Bei der Hauptuntersuchung könnte es nun auch strenger werden.
Neue Reifenregel: Was gilt es in Italien zu beachten?
Wie altarimini.it berichtet, gibt es die neue Reifenregel, die seit dem 15. April 2025 gilt, in ganz Italien. Ab dann müssen Autofahrerinnen und Autofahrer bei ihren Autos verpflichtend von Winter- auf Sommerreifen wechseln. Die Regelung gilt auch für Reisende aus Deutschland. Wer mit dem eigenen Wagen nach Italien fährt, muss rechtzeitig umrüsten. Bis zum 16. Mai gilt eine Übergangsfrist. In diesem Zeitraum sollen Verstöße zunächst mündlich geahndet werden. Danach werden Geldstrafen verhängt – bei einer Kontrolle liegt die Mindestbuße laut dem ADAC bei 431 Euro. Die Strafe kann allerdings bis zu 1734 Euro betragen. In besonders schweren Fällen kann laut altarimini.it sogar die Fahrzeugzulassung entzogen werden.
Betroffen sind Autofahrer, die noch mit bestimmten Winterreifen und Ganzjahresreifen unterwegs sind, obwohl die Witterung das nicht mehr erfordert. Entscheidend ist laut dem ADAC der Geschwindigkeitsindex auf den Reifen. Demnach darf in Italien von 16. Mai bis 15. Oktober nur mit Sommerreifen oder Winter- und Ganzjahresreifen gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex oder auch Speedindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I – dem Fahrzeugschein – entspricht. Das gilt für alle Kraftfahrzeuge sowie Anhänger. Bei Motorrädern macht das beliebte Urlaubsland eine Ausnahme.
Reifenregel in Italien: Wo steht der Geschwindigkeitsindex?
Um zu prüfen, ob die richtigen Reifen auf dem Auto sind, wird der Geschwindigkeitsindex auf den Reifen mit dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I verglichen. Laut dem ADAC ist der Index bei Reifen auf der Seite zu finden. Dort ist die Reifendimension abzulesen. Der letzte Buchstabe am Ende kennzeichnet den Speedindex und steht direkt nach der Reifengröße. Im Fahrzeugschein sind die zulässigen Reifendimensionen in Feld „(15.1)“ bis „(15.3)“ zu finden. Der Speedindex auf den Reifen muss nach der neuen Reifenregel in Italien mit der Eintragung im Fahrzeugschein übereinstimmen oder höher sein.
Diese Buchstaben beim Geschwindigkeitsindex stehen laut dem ADAC für die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten:
- P: maximal 150 km/h
- Q: maximal 160 km/h
- R: maximal 170 km/h
- S: maximal 180 km/h
- T: maximal 190 km/h
- H: maximal 210 km/h
- V: maximal 240 km/h
- VR: maximal über 210 km/h
- W: maximal 270 km/h
- Y: maximal 300 km/h
- ZR: maximal über 240 km/h
Ist im Fahrzeugschein also zum Beispiel der Speedindex H eingetragen, muss dieser Buchstabe auch auf den Reifen stehen, um im Sommer in Italien damit fahren zu dürfen. Auch ein höherer Index, also V, VR, W, Y oder ZR wären erlaubt.
Übrigens: In Deutschland sind Ganzjahres- und Winterreifen in winterlichen Bedingungen mittlerweile nur noch mit Alpine-Symbol erlaubt – und lösen damit die M+S-Kennzeichnung ab.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden