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Nach dem Umtausch: Wie lange ist der neue Führerschein gültig? - Tabelle

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Nach dem Umtausch: Wie lange ist der neue Führerschein gültig? - mit Tabelle

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    Der alte Führerschein muss derzeit umgetauscht werden. Doch wie lange ist das neue Dokument dann gültig?
    Der alte Führerschein muss derzeit umgetauscht werden. Doch wie lange ist das neue Dokument dann gültig? Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

    Bis Anfang 2033 müssen alle Menschen, deren Auto- oder Motorradführerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, ihre Fahrerlaubnis in den neuen EU-Führerschein umtauschen. Laut dem ADAC betrifft das etwa 15 Millionen Papierführerscheine, die bis Jahresende 1998 ausgestellt sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, welche in dem Zeitraum danach und bis zum 18. Januar 2013 ausgegeben wurden. Entscheidend ist dabei das Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Wann Autofahrer den sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ oder den älteren Scheckkartenführerschein umtauschen müssen, zeigt eine Ablauf-Tabelle.

    Der Eintausch erfolgt gegen einen neuen Scheckkartenführerschein, der EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein soll. Durch dessen Erfassung in einer Datenbank soll Missbrauch verhindert werden. Doch wie lange ist der neue Führerschein dann gültig?

    Auch interessant: Die EU will eine weitere Führerschein-Neuerung auf den Weg bringen. Davon würden vor allem Urlauber profitieren.

    Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

    Das neue Dokument hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. „Dadurch wird sichergestellt, dass das Foto und der Name auf dem Führerschein aktuell sind und stets neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen angewandt werden“, erklärt das Staatsministerium Baden-Württemberg auf seiner Webseite.

    Danach muss man wieder eine neue Scheckkarte beantragen. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt jedoch nicht und gilt praktisch ein Leben lang. Es ist auch kein Gesundheitscheck erforderlich, wie der ADAC schreibt. Was das konkret für die einzelnen Jahrgänge bedeutet, zeigt eine Tabelle:

    AusstellungsdatumErneuerungsjahr
    vor 19. Januar 2013 2028
    20142029
    20152030
    20162031
    20172032
    usw.usw.

    Was passiert, wenn ich meinen Führerschein nicht umtausche?

    Der Umtausch ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer seinen alten Führerschein nicht eintauscht, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Ferner kann es dem ADAC zufolge im Ausland zu Problemen kommen, wenn sich man nach Ablauf der Umtauschfrist mit dem alten Führerschein hinters Steuer setzt. Es ist also ratsam, seinen alten Führerschein rechtzeitig gegen ein neues Dokument einzutauschen. Dies erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle

    Übrigens: Der Führerschein-Umtausch ist nicht kostenlos. Außerdem kursiert momentan das Gerücht, dass ab 2025 ein Führerschein fürs Fahrrad verpflichtend werden soll.

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