Es gibt vermutlich nur wenige Fahrzeughalter in Deutschland, die ihr Auto noch nie an einen Freund, ihren Ehepartner oder die eigenen Kinder verliehen haben. Aber wie sieht das versicherungstechnisch aus? Gilt die Kfz-Versicherung auch, wenn jemand anderes als der Autobesitzer hinter dem Steuer sitz?
Kfz-Versicherung: Wer darf versicherungstechnisch mein Auto fahren?
Wie das Vergleichsportal Verivox erklärt, haben viele Fahrzeughalter nur sich selbst in ihrer Kfz-Versicherungspolice als Fahrer eingetragen. Der Grund dafür ist simple: Je weniger Fahrer es gibt, desto niedriger fallen die Versicherungskosten aus. Allerdings ist laut Verivox in vielen Versicherungsverträgen festgelegt, dass neben dem Halter des Fahrzeugs auch weitere Einzelpersonen am Steuer sitzen dürfen. Oft handelt es sich dabei um den Ehepartner oder die Kinder. „Darüber hinaus besteht zumeist die Möglichkeit, einzelne Fahrer aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis eintragen zu lassen.“
„Einfluss auf die Versicherungskosten“, so Verivox weiter, „hat dabei nicht nur die Anzahl der möglichen Fahrer, sondern auch deren Erfahrung.“ Wer junge Fahranfänger unter 24 Jahren in den Vertrag aufnimmt, muss oft mit hohen Zusatzkosten rechnen. Denn junge Fahrer haben der Verti Autoversicherung zufolge das mit Abstand höchste Unfallrisiko.
Wer sich unsicher über die Zahl der zusätzlichen Fahrer ist, sollte am besten in seinem Versicherungsvertrag nachschauen. Denn bei Verstößen drohen Verivox zufolge finanzielle Folgen.
Übrigens: Wer einen roten Punkt auf seinem Auto entdeckt, sollte schnell handeln. Sonst droht ein Mega-Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro.
Kfz-Versicherung: Kann man für einen Urlaub oder Umzug einen zusätzlichen Fahrer eintragen?
Bei den meisten Versicherern kann man laut Finanztip den Fahrerkreis kurzfristig und unkompliziert erweitern. Etwa, wenn ein Umzug oder Urlaub ansteht. Oft genügt dafür ein Anruf bei der Kundenhotline.
Die Kosten für eine kurzfristige Erweiterung des Fahrerkreises können dabei allerdings sehr unterschiedlich ausfallen, wie Finanztip erklärt. „Einige Versicherungen bieten es kostenlos an, den Fahrerkreis kurzfristig zu erweitern. Oft für bis zu vier Wochen im Jahr, teilweise beschränkt auf eine bestimmte Anzahl an weiteren Fahrern.“
Gut zu wissen: Bei einer Auto-Inspektion machen einige Teile am häufigsten Probleme.
Kfz-Versicherung: Wie viel Fahrer kann ich anmelden?
Wie viele Fahrer man in seinen Vertrag aufnimmt, kann man als Versicherungsnehmer selbst bestimmen. Laut dem Vergleichsportal Check24 sind dabei folgende Modelle möglich:
- Einzelnennung (namentliche Nennung von nahen Angehörigen oder Lebenspartnern)
- Pauschalnennung (zum Beispiel: alle Fahrer über 25 Jahre)
- Offener Fahrerkreis (keine Einschränkungen)
- Eintrag eines Fahrers für einen bestimmten Zeitraum
Die Kosten unterscheiden sich dabei erheblich. Als Faustregel kann man sich merken: Je weniger Fahrer es gibt, desto günstiger fällt der Versicherungsbeitrag aus.
Übrigens: Eine Blackbox für Autos wird ab Sommer 2024 Pflicht.
Was passiert, wenn ein nicht eingetragener Fahrer einen Unfall hat?
Wenn ein nicht eingetragener Fahrer einen Unfall baut, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung laut Verivox zwar den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners. Doch der Fahrzeughalter muss im Nachhinein mit Sanktionen rechnen. Dazu zählen Verivox zufolge:
- eine Vertragsstrafe, die sich oft auf mehrere hunderte Euro beläuft
- eine Nachzahlung der Beitragsdifferenz zu einem Tarif ohne eingeschränkten Fahrerkreis
- eine höhere Selbstbeteiligung bei einem Kasko-Schaden
- oder eine Vertragskündigung
Anders sieht es bei Notfällen aus, wie Finanztip erklärt: „Natürlich darf ein naher Bekannter Deinen Wagen nach Hause fahren, wenn Du ins Krankenhaus gebracht werden musstest.“
Schon gewusst? Autofahrer müssen bei zu hoher Geschwindigkeit oft saftige Bußgelder zahlen.
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