Die letzten Besitzer und Besitzerinnen eines Papierführerscheins müssen sich langsam bereit machen: Bis spätestens 19. Januar 2025 muss man laut Bundesverkehrsministerium seinen Papierführerschein, der ab 1971 ausgestellt wurde, durch den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Normalerweise muss man dafür einfach zu seiner lokalen Führerscheinstelle gehen und den Umtausch gegen eine Gebühr beantragen, schreibt der ADAC. Hat man allerdings seit der Ausstellung des Papierführerscheins mal den Wohnort gewechselt, dann benötigt man dafür in der Regel zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift. Worum es sich dabei handelt und wie man sie bekommt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Auch interessant: In Deutschland müssen viele Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Die genauen Fristen stehen fest und können in einer praktischen Tabelle eingesehen werden und die neuen Dokumente haben ein Ablaufdatum.
Was ist eine Karteikartenabschrift für den Führerschein?
Ab dem 1. Januar 1999 nahm das zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) den Betrieb auf, schreibt das Kraftverkehr-Bundesamt. Ab diesem Tag wurden alle neuen Führerscheine der einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E dort zentral für Deutschland gespeichert. Mit der Einführung dieser Klassen gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die gegenseitige unbeschränkte Anerkennung des EU-Führerscheins. Und mit der Eröffnung des ZFER eine deutschlandweit zentralisierte Führerscheindatenverarbeitung.
Bis zu diesem Zeitpunkt wurden Führerscheindaten im örtlichen Fahrerlaubnisregister gespeichert, also lokal in der jeweilig zuständigen Führerscheinbehörde. Mit der Zentralisierung „sind die örtlichen Fahrerlaubnisregister im Wesentlichen ersetzt worden und sollen nur noch für eine Übergangszeit weitergeführt werden“, schreibt die Verwaltungsdaten-Informationsplattform der Bundesregierung. Diese Übergangszeit endet nun bald mit den Fristen zum Umtausch der alten Führerscheine.
Da die Daten von Führerscheinen, die vor 1999 ausgestellt wurden, noch in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern hinterlegt sind, muss man beim Umtausch des alten Papier-Führerscheins erst die Daten per Karteikartenabschrift anfordern, wenn man in der Zwischenzeit den Wohnort und damit die zuständige Führerscheinstelle gewechselt hat. Das gilt genauso für den Fall, wenn man seinen Führerschein, dass man seinen älteren Führerschein verliert – auch dann braucht man eine Karteikartenabschrift nur Neubeantragung, schreibt der ADAC.
Wie fordert man eine Karteikartenabschrift an?
Eine Karteikartenabschrift ist in der Regel kostenlos und kann online beantragt werden. Auf der Website der jeweiligen zuständigen Behörde, wie auch bei der Stadt Karlsruhe, kann man meist per Online-Fragebogen und Antrags-PDF die Abschrift anfordern. Zentral kann man sich auch auf verwaltung.bund.de zu der zuständigen Stelle durchklicken. Folgende Daten und Unterlagen werden in der Regel benötigt, um eine Karteikartenabschrift zu beantragen:
- Antrag auf Karteikartenabschrift (meist Online oder per PDF-Download, auch formlos möglich)
- Angaben zur Person, der der Führerschein gehört: Name, Vorname, Geburtsdatum, Angaben zur aktuellen Wohnanschrift und Angaben zum Wohnort, an dem der Papierführerschein ausgestellt worden ist
- Angaben zum Führerschein: Führerscheinnummer, Ausstellungsdatum
- Kopie vom Führerschein oder von einem Ausweisdokument
- Angaben zur aktuellen Fahrerlaubnisbehörde: Name und Anschrift
Übrigens: Für die steigende Zahl illegaler Straßenrennen hat ein Forscher eine ungewöhnliche Lösung: das Mindestalter für den Führerschein bei Männern auf 26 Jahre anheben. Nicht zu jung, sondern zu alt: Eine aktuelle Umfrage zeigt, ab welchem Alter die Mehrheit der Deutschen für verpflichtende Auto-Fahrtests ist. Müssten Senioren dann den Führerschein abgeben? Und: Im Netz kursiert das Gerücht, dass ab 2025 ein Führerschein fürs Fahrrad verpflichtend werden soll.
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