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Kann man den Führerschein mit 16 anfangen?

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Kann man den Führerschein mit 16 anfangen?

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    Auch 16-Jährige können bereits mit der Fahrschule beginnen.
    Auch 16-Jährige können bereits mit der Fahrschule beginnen. Foto: AntonioDiaz, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Endlich selbst am Steuer sitzen – für viele Jugendliche ist das ein Szenario, das sie kaum erwarten können. Doch bezüglich des Mindestalters für den Führerschein gibt es klare Regeln: Alle Jugendlichen müssen sich bis zu ihrem 17. Geburtstag gedulden, ab diesem Zeitpunkt ist begleitetes Fahren möglich, wie der ADAC berichtet. Die Sonderregel erlaubt 17-Jährigen, die bereits einen Führerschein erworben haben, am Straßenverkehr teilzunehmen, wenn eine Begleitperson als Beifahrer dabei ist. Diese muss namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannt werden, mindestens 30 Jahre alt und mindestens fünf Jahre im Besitz eines Führerscheins sein.

    Für viele Jugendliche, die mit 17 Jahren sofort fahren möchten, stellt sich eine Frage: Kann man den Führerschein schon mit 16 beginnen? Auch hierzu gibt es eine klare Regelung.

    Kann man mit 16 Jahren mit der Fahrschule anfangen?

    Für alle Jugendlichen, die es kaum erwarten können, mit dem Führerschein anzufangen, gibt es eine gute Nachricht: Der Unterricht in der Fahrschule kann bereits im Alter von 16 Jahren aufgenommen werden. Laut eines Berichts des Focus gilt das Mindestalter von 16,5 Jahren. Durch dieses soll Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden, den Führerschein der Klasse B am 17. Geburtstag bereits in der Tasche zu haben.

    Mit 16,5 Jahren kann sowohl mit den Theoriestunden als auch den praktischen Fahrstunden begonnen werden. Drei Monate vor dem 17. Geburtstag ist es dann möglich, die Theorieprüfung für den Führerschein abzulegen, wie aus einem Bericht der Ergo-Versicherung hervorgeht. Der frühestmögliche Termin für die praktische Fahrprüfung ist demnach ein Monat vor dem 17. Geburtstag. Die wichtigsten Daten in der Übersicht:

    • Frühester Beginn des Fahrschulunterrichts: 16,5 Jahre
    • Frühestmöglicher Termin für die Theorieprüfung: 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
    • Frühestmöglicher Termin für die praktische Fahrprüfung: 1 Monat vor dem 17. Geburtstag

    Wer für die praktische Fahrprüfung zusätzlich zu den Fahrstunden üben möchte, kann das laut Focus auf einem Verkehrsübungsplatz tun. Auf einigen dieser Plätze ist das Fahren für 16-Jährige erlaubt, wenn eine Begleitperson auf dem Beifahrersitz sitzt.

    Auch interessant: Dank einer Führerschein-App muss man den Führerschein womöglich bald nicht mehr dabeihaben. Außerdem müssen einige Autofahrerinnen und Autofahrer ihren Führerschein umtauschen.

    Vorzeitiger Führerschein ist in Ausnahmefällen möglich

    In Ausnahmefällen können 16-Jährige einen vorzeitigen Führerschein erhalten, berichtet der Focus. Ein Eintrag für eine Ausnahmegenehmigung ist frühestens ein Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters für den Führerschein möglich, folglich ab dem 16. Geburtstag. „In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden“, ist im BayernPortal zu lesen.

    Die Behörden prüfen jeden Einzelfall individuell. Ausnahmen können laut Focus beispielsweise bei einer Erkrankung der Eltern oder langen Wegen zur Schule oder einem Ausbildungsplatz gewährt werden. Demnach kann ein vorzeitiger Führerschein auch an Auflagen geknüpft sein. Die Fahrerlaubnis kann zum Beispiel nur für eine bestimmte Strecke gültig sein. Ein medizinisch-psychologisches Gutachten und eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten sind immer nötig.

    Ohne eine solche Genehmigung sollten Jugendliche unter 17 Jahren nicht auf die Idee kommen, sich im Straßenverkehr ans Steuer zu setzen. Für das Fahren unter 17 Jahren gibt es empfindliche Strafen.

    Soll der Führerschein mit 16 kommen?

    In den letzten Jahren wurde in Deutschland auch über einen Führerschein ab 16 Jahren diskutiert. Die Ampel-Regierung hatte laut der Tagesschau den Plan, das begleitete Fahren bereits ab dem 16. Geburtstag möglich zu machen. Allerdings lässt das Recht in der Europäischen Union (EU) eine solche Regelung derzeit nicht zu, wie das Bundesverkehrsministerium der dpa erklärte. Die Bundesregierung bewarb sich demnach für ein Pilotprojekt, bekam aber keinen Zuschlag.

    Ob die neue Koalition, bestehend aus Union und SPD, das Vorhaben weiter verfolgen wird, ist unklar. Im Koalitionsvertrag ist kein derartiger Plan festgehalten.

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