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Grüne Karte: Wer braucht sie im Auto?

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Grüne Karte: Wer braucht sie im Auto?

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    Die Grüne Karte weist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nach. In welchen Ländern ist sie notwendig?
    Die Grüne Karte weist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nach. In welchen Ländern ist sie notwendig? Foto: Daniel Reinhardt, dpa (Archivbild)

    Wer mit dem Auto unterwegs ist, der muss gewisse Dinge mit sich führen. Dazu gehört etwa der Fahrzeug- und Führerschein sowie der Verbandskasten. Doch wie sieht es mit der Grünen Karte aus? Schließlich dient sie als Nachweis für die Haftpflichtversicherung eines Autos im Ausland.

    Sollte es zu einem Unfall kommen, muss eine gültige Kfz-Versicherung nachgewiesen werden. Dazu gibt es in Europa und in vier außereuropäischen Ländern das Grüne-Karte-System. Mittlerweile ist die internationale Versicherungskarte zwar nur noch in wenigen Ländern nötig. Stattdessen reicht laut dem Automobil-Club Verkehr (ACV) das Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis und für die Einreise in einen ausländischen Staat, es gibt allerdings auch Länder, in denen die Grüne Karte weiterhin notwendig ist.

    Auch wichtig zu wissen: Falsches Verhalten im Auto kann lebensgefährlich sein. Um sicher mit dem Auto zu verreisen, gibt es einige Dinge zu beachten.

    In welchen Ländern benötigt man die Grüne Karte?

    In den EU-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz, Serbien, Norwegen, Island, Montenegro und Liechtenstein ist die Grüne Karte nicht mehr erforderlich. Alleinige Ausnahme: Italien. Hier verlangt die Polizei laut ACV die Grüne Karte bei einem Schadenfall noch.

    In den Balkanstaaten und der Türkei ist das Mitführen der Grünen Karte ebenso gesetzlich vorgeschrieben. Anders ist es im Kosovo. Hier wird die internationale Versicherungskarte nicht akzeptiert. Stattdessen muss man an der Grenze eine Grenzversicherung abschließen. Bei Fahrten im Iran, Israel, Marokko sowie Tunesien ist die Grüne Karte ebenfalls notwendig.

    Wo bekommt man die Grüne Karte her?

    Wer eine Reise mit dem Auto ins Ausland unternehmen wird, der kann die Grüne Karte kostenlos bei der Kfz-Versicherung anfordern. Die Versicherung informiert auch darüber, in welchen Ländern sie noch verlangt wird. Ist man sich unsicher, ob man die Grüne Karte während der bevorstehenden Reise benötigen wird, sollte man vorab seine Kfz-Versicherung fragen.

    Dem ADAC und ACV zufolge kann es generell hilfreich sein, die Grüne Karte im Auto zu haben. Schließlich enthält sie alle relevanten Daten zum Auto und der Versicherung. Kommt es zu einem Unfall, kann die Grüne Karte schließlich entscheidende Informationen liefern. Erforderlich für die Dokumentation des Unfalls sind der Name und Anschrift des Fahrers beziehungsweise des Halters, Kennzeichen, Versicherung und die Versicherungsscheinnummer. Es gilt, zu beachten, dass in manchen Ländern Informationen zur Haftpflicht auf einer Plakette an der Windschutzscheibe vermerkt sind.

    Um den Unfallhergang richtig zu dokumentieren, rät der ADAC außerdem dazu, bei Reisen ins Ausland einen Europäischen Unfallbericht mitzunehmen. Ebenso sollte man Dinge wie Warndreieck, Warnwesten und Verbandkasten dabeihaben. Dem ACV zufolge gibt es in jedem Land, das Mitglied des Grüne-Karte-Abkommens ist, ein nationales Grüne-Karte-Büro. Dieses nimmt eine Unfallmeldung entgegen und ist für die Bearbeitung zuständig

    Übrigens: Während bestimmte Dinge nicht im Auto fehlen dürfen, sollte man auf einen gewissen Gegenstand verzichten. Denn wer diesen im Auto mitführt, der riskiert eine Strafe in Höhe von 10.000 Euro. Manche stellen sich auch die Frage, ob man nackt Auto fahren darf. Die Antwort überrascht.

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