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Ist es besser, den Führerschein nicht dabeizuhaben? Warum manche Anwälte trotz Pflicht dazu raten

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Ist es besser, den Führerschein nicht dabeizuhaben? Warum manche Anwälte trotz Pflicht dazu raten

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    Wer Auto fährt, muss den Führerschein  dabei haben, um die Fahrerlaubnis nachzuweisen. Sonst droht ein Bußgeld.
    Wer Auto fährt, muss den Führerschein dabei haben, um die Fahrerlaubnis nachzuweisen. Sonst droht ein Bußgeld. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Manches im Auto sollte man im Zweifel griffbereit haben, anderes wiederum ist streng verboten. Klar ist: Wer Auto fährt, muss seinen Führerschein dabei haben. Doch auch wenn die Rechtslage eigentlich eindeutig scheint, kann es unter Umständen – so raten manche Anwälte – sinnvoll sein, den Führerschein gar nicht im Fahrzeug zu haben. Welche Überlegung dahintersteckt, welcher Vorteil sich daraus ergeben kann und warum andere Experten zur Vorsicht raten, lesen Sie in diesem Text.

    Ist es schlimm, wenn man den Führerschein nicht dabeihat?

    „Allgemeine Verkehrskontrolle. Führerschein und Fahrzeugschein bitte!“: Routinemäßig fordern Polizisten bei einer Verkehrskontrolle den Fahrer auf, besagte Dokumente vorzuzeigen und auszuhändigen. Was aber, wenn der Führerschein verloren oder vergessen wurde?

    Die gute Nachricht vorweg: Normalerweise drohen bis auf ein Bußgeld keine weiteren Konsequenzen. Weg ist der Führerschein dadurch nicht. Dazu müssten gravierende Sachverhalte vorherrschen, etwa, dass das Tempolimit weit überschritten worden ist, sprich eine Straftat vorliegen.

    Übrigens: Schnell da sein kann der Führerschein, wenn man ihn per Crashkurs erwerben möchte. Doch auch das benötigt eine gewisse Zeit.

    Ist man verpflichtet, den Führerschein mitzuführen?

    Grundsätzlich sieht die Fahrerlaubnis-Verordnung vor, dass die Fahrerlaubnis durch eine gültige amtliche Bescheinigung, also den Führerschein, nachzuweisen ist. So heißt es unter Paragraf 4: „Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.“

    Wichtig ist, das betont unter anderem der ADAC, die Unterscheidung von Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot. Ist man beispielsweise etwas zu schnell unterwegs, kann das ein Fahrverbot nach sich ziehen. Der Führerschein wird dann eingezogen/abgegeben und nach Ablauf der Frist erhält man ihn zurück. Begeht man jedoch eine Straftat, in dem man berauscht am Verkehr teilnimmt oder sich beispielsweise ein Autorennen liefert, kann ein Gericht die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen. Wer dann wiederum ohne Fahrerlaubnis fährt, dem drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen. So sieht es das Straßenverkehrsgesetz in Paragraf 21 vor.

    Hat man den Führerschein tatsächlich zu Hause vergessen und nicht dabei, handelt es sich in der Regel, so der ADAC, um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Verwarnung in Höhe von zehn Euro, daherkommt.

    Übrigens: Bei einer Kontrolle kann mitunter die Schlüsselzahl eine Rolle spielen: Dieser kleine Code auf dem Führerschein kann im Zweifel der Grund sein, dass eine Weiterfahrt verboten wird.

    Kann es von Vorteil sein, den Führerschein nicht dabeizuhaben?

    Den Tipp, besser seinen Führerschein erst gar nicht im Auto mitzuführen, gibt es gleich mehrfach im Netz zu lesen. Auch manche Anwälte raten zu diesem Schritt. Was zunächst verblüffend klingt, hat folgende Überlegung, wie das Portal fachanwalt.de schildert. Bei einer Verkehrskontrolle könne die Polizei den Führerschein schlicht nicht sofort einziehen, wenn dieser nicht vorliege.

    Das wiederum kann für den Betroffenen zum Vorteil werden. Wenn er beispielsweise nicht berauscht fährt, die Polizei aber aufgrund von geröteten Augen den Verdacht äußert und den Führerschein vorläufig einziehen möchte – und zwar so lange, bis ein Labor die genommene Blutprobe untersucht hat. Wer schlicht seinen Führerschein nicht mit sich führe, könne das umgehen. Die geröteten Augen könnten schließlich auch nur von einer Allergie her rühren.

    Keinen Führerschein dabei: Ist das ein Freifahrtschein?

    Den Schein nachträglich einzuziehen, sei verhältnismäßig komplex. So müsste zunächst die Staatsanwaltschaft die nachträgliche Einziehung genehmigen, ein Gericht diesem Antrag folgen und den Betroffenen um eine Stellungnahme bitten. Allein in dieser sich „verschafften“ Zeit könnte sich der Betroffene wiederum auf mögliche Konsequenzen vorbereiten, so das Portal.

    Ein Freifahrtschein, grundsätzlich ohne Führerschein zu fahren, ist das nicht. Das betont das Fachportal. Auch der Stern weist nach entsprechender Rückmeldung zu einer Berichterstattung zu diesem Thema darauf hin.

    Die Polizei könne auch unabhängig von der Sicherstellung des Führerscheins ein Fahrverbot verhängen. Es gebe aber eben jenen Unterschied: Werde der Führerschein nicht direkt eingezogen, bestehe die Möglichkeit, den Rechtsweg einzuschlagen. Dieser stehe auch offen, wenn der Führerschein direkt weg sei – „nur hat er [Anm. d. Red.: der Fahrer] dann währenddessen keine Fahrerlaubnis“.

    Übrigens: Möchte man seinen Führerschein nach Entzug zurück, kann das ebenfalls ein recht komplexer Vorgang sein.

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