Wer mit dem Auto unterwegs ist, kann jederzeit in einen Unfall verwickelt sein. Zwar passiert das den meisten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern glücklicherweise wohl nicht, doch ist dies nicht ausgeschlossen. Kommt es zu einem Unfall, muss man nicht gleich vom Schlimmsten ausgehen. Sondern auch Schürfwunden oder eine Prellung können die Folge sein. Um mit Verletzten richtig umzugehen, ist der Erste-Hilfe-Kurs zur Beantragung eines Führerscheins Pflicht.
Das entsprechende Zertifikat dafür erhält die angehende Autofahrerin oder der angehende Autofahrer dem ADAC zufolge nach neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten, welche in der Regel an einem Stück und damit innerhalb eines Tages durchgeführt werden. Dort lernt man in theoretischen und praktischen Einheiten, was im Notfall zu tun ist. Schließlich dauert es einige Minuten, bis der Notarzt an der Unfallstelle ankommt. Solange gilt es, Erste Hilfe zu leisten. Denn die ersten Minuten nach einem Unfall können entscheidend sein – etwa, wenn ein Verletzter aus einem Fahrzeug geborgen werden muss oder eine Herz-Lungen-Wiederbelebung notwendig ist.
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Wie lange ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein gültig?
Doch wie lange ist der Erste-Hilfe-Kurs gültig? Die Bescheinigung darüber hat kein Ablaufdatum, sodass sie dem ADAC zufolge prinzipiell ein Leben lang gültig ist. Anders ist das bei Ersthelfern im Betrieb. Sie müssen den Kurs alle zwei Jahre auffrischen, wie die Johanniter schreiben.
Es gibt verschiedene Einrichtungen, die den Erste-Hilfe-Kurs anbieten. Bei den Maltesern und beim ADAC liegen die Kosten bei rund 60 Euro, beim Deutschen Roten Kreuz sind es 65 Euro. Dabei gilt der Kurs für alle Führerscheinklassen.
Wer den Erste-Hilfe-Kurs zu einem späteren Zeitpunkt auffrischen möchte, kann das freiwillig tun. Das kann sicherlich nicht schaden, weil es durchaus möglich ist, dass man im Laufe der Zeit unsicher wird, wie man in gewissen Situationen handeln sollte. Grundsätzlich ist jeder dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Dabei gilt: Wer nach bestem Wissen und Gewissen handelt und grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausschließen kann, kann laut t-online für einen Fehler als Ersthelfer nicht belangt werden.
Was tun, wenn man die Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung verloren hat?
Hat man die Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Kurs verloren, muss man den Kurs allerdings nicht erneut absolvieren. Der ADAC etwa stellt auf Antrag ein neues Dokument aus.
Übrigens: Wer einen Auto-Führerschein machen möchte, wird sich fragen, was dieser kostet. Die Kosten dafür sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Hat man seinen Führerschein verloren, sollte man schnell handeln. Das gilt auch für Personen, die bis zu einem bestimmten Datum geboren sind. Denn sie müssen ihren Führerschein umtauschen.
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