Wer noch den alten Papier-Führerschein oder einen Scheckkarten-Führerschein aus älterer Zeit hat, der muss diesen bis zu einer vorgegebenen Frist umtauschen. Laut dem ADAC geht es um etwa 15 Millionen Papierführerscheine und rund 28 Millionen Scheckkarten-Führerscheine. Sie sollen gegen den neuen Führerschein eingetauscht werden, um EU-weit fälschungssicher und einheitlich zu sein. Ferner werden sie in einer Datenbank erfasst, was einen Missbrauch verhindern soll.
Der Umtausch ist verpflichtend. Wer den Führerschein nicht fristgerecht umtauscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Der ADAC weist zudem darauf hin, dass man im Ausland Probleme bekommen kann. Doch wo erhält man den neuen Führerschein?
Wo bekommt man den neuen Führerschein?
Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle. Gemeint ist die Behörde am aktuellen Wohnort. Diese ist auch dann zuständig, wenn man etwa den Wohnort gewechselt hat und die zuständige Stelle nicht mit der Führerscheinstelle übereinstimmt, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Bei der zuständigen Stelle muss man einen entsprechenden Antrag stellen, wozu der Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein erforderlich ist. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht nötig.
Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig. Ist diese Frist abgelaufen, muss man wieder eine neue Scheckkarte beantragen. Die Fahrerlaubnis selbst gilt allerdings weiterhin ohne Frist und damit praktisch ein Leben lang.
Wer muss den Führerschein im Jahr 2024 umtauschen?
„Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend“, erklärt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Personen, die in den Jahren 1965 bis 1970 geboren sind, waren in diesem Jahr dran. Sie mussten ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2024 umtauschen.
Wer hingegen einen Karten-Führerschein mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 besitzt, der muss auf das Ausstellungsjahr des Dokuments schauen. Für Führerscheine, die von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2026. Ablauf-Tabellen geben an, wer seinen Führerschein zu welchem Zeitpunkt umtauschen muss.
Grundsätzlich kann man seinen Führerschein dem ADAC zufolge auch schon vor der festgelegten Frist freiwillig umtauschen. Betroffene können also bereits einen neuen Führerschein beantragen, bevor die Umtauschfrist einsetzt. Die gesamte Umtauschaktion muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.
Übrigens: Die EU will eine weitere Führerschein-Neuerung auf den Weg bringen. Davon würden vor allem Urlauber profitieren. Indes kursiert das Gerücht, dass ab 2025 ein Führerschein fürs Fahrrad verpflichtend werden soll. Und Achtung: Bei bestimmten Vergehen kommen Autofahrer nicht mit einem Bußgeld allein davon, sondern es wird ein Fahrverbot verhängt.
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