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Führerschein-Umtausch: Welche Jahrgänge sind 2025 dran?

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Führerschein-Umtausch: Welche Jahrgänge sind 2025 dran?

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    Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der EU alle Führerscheine umgetauscht werden. Welche Jahrgänge waren 2025 dran?
    Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der EU alle Führerscheine umgetauscht werden. Welche Jahrgänge waren 2025 dran? Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

    In Deutschland müssen bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen EU-einheitlichen Führerschein umgetauscht werden. Die jüngste Umtauschfrist für Führerscheine endete bereits am 19. Januar 2025. Dieser Stichtag betraf bestimmte Jahrgänge, die sicherstellen mussten, dass ihr Führerschein den neuen EU-Standards entspricht. Wurde die Frist verpasst, sollten Sie jetzt tätig werden. Zudem erfahren Sie in diesem Artikel, welche Jahrgänge als Nächstes dran sind.

    Welche Jahrgänge mussten 2025 den Führerschein umtauschen?

    Kurz gefasst galt im Jahr 2025 die Umtauschpflicht noch für eine Gruppe verpflichtend, und das waren die Geburtsjahrgänge ab dem Jahr 1971 mit Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Für diese Gruppe endete die Umtauschfrist laut dem Bundesverkehrsministerium am 19. Januar 2025.

    Eine weitere Gruppe kann sich im Verlauf des Jahres 2025 aber schon einmal darum kümmern, den Führerschein umzutauschen. Dies betrifft Autofahrer, deren Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde und die ihren Führerschein in den Jahren 1999 bis 2001 erhalten haben. Ihre Umtauschfrist wird am 19. Januar 2026 enden. Sie tun daher gut daran, sich schon frühzeitig um einen Umtausch bei der zuständigen Führerscheinstelle zu bemühen. Für den Umtausch fallen laut Verkehrsministerium im Übrigen Gebühren an.

    Der Führerscheinumtausch ist notwendig, um die Fälschungssicherheit und die Einheitlichkeit in der EU zu gewährleisten. Alte Führerscheine wie der „graue Lappen“ oder die „rosa Pappe“ sind leichter zu manipulieren, da ihnen moderne Sicherheitsmerkmale fehlen. Der neue EU-Führerschein hingegen soll dem Bundesverkehrsministerium zufolge schwerer zu fälschen sein und trägt damit zur Verkehrssicherheit bei. Zudem ist der neue Führerschein 15 Jahre gültig und wird dann erneuert, um sicherzustellen, dass Passfotos und persönliche Daten aktuell bleiben und die Identifikation der Fahrer erleichtert wird. Die Vereinheitlichung im Führerscheinformat ist Teil der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, die alle Mitgliedstaaten verpflichtet, bis 2033 ein einheitliches System umzusetzen.

    Führerschein-Umtausch 2025: Ist er verpflichtend und was passiert, wenn man den Umtausch nicht vornimmt?

    Wer seine Umtauschfristen versäumt, begeht der Informationsseite der Bundesregierung zufolge eine Ordnungswidrigkeit und riskiert als Strafe für den verpassten Umtausch ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Trotz des abgelaufenen Dokuments bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, allerdings wird der alte Führerschein ungültig. Ein erneuter Fahrtest oder ärztliche Untersuchungen sind für den Umtausch nicht erforderlich.

    Führerschein umtauschen – Alle Jahrgänge in der Übersicht

    Beim Führerscheinumtausch spielen sowohl das Ausstellungsdatum als auch das Geburtsjahr des Inhabers eine Rolle. Für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Fahrers entscheidend, wie das Bundesverkehrsministerium erläutert. Bei diesen älteren Papierführerscheinen bestimmt das Geburtsjahr, bis wann der Umtausch erfolgen muss. Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, werden dagegen nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins umgetauscht.

    Mit dieser Unterscheidung wird eine Staffelung ermöglicht, die die Behörden entlastet und sicherstellt, dass alle alten Führerscheine schrittweise durch das neue, EU-einheitliche Format ersetzt werden. Hier eine tabellarische Übersicht basierend auf den Angaben des Bundesverkehrsministeriums, aus der Sie entnehmen können, wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen.

    Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis 31. Dezember 1998:

    Geburtsjahr des Inhabers Umtauschfrist bis
    vor 1953 19. Januar 2033
    1953 bis 1958 19. Januar 2022
    1959 bis 1964 19. Januar 2023
    1965 bis 1970 19. Januar 2024
    1971 oder später 19. Januar 2025

    Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013:

    Ausstellungsjahr des Führerscheins Umtauschfrist bis
    1999 bis 2001 19. Januar 2026
    2002 bis 2004 19. Januar 2027
    2005 bis 2007 19. Januar 2028
    200819. Januar 2029
    200919. Januar 2030
    201019. Januar 2031
    201119. Januar 2032
    2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

    Übrigens: Einen Führerschein aus dem Ausland kann man in Deutschland umschreiben lassen. Allerdings kann es – je nachdem, woher der Führerschein stammt – passieren, dass Autofahrer eine theoretische oder praktische Prüfung ablegen müssen.

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