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Führerschein-Rückseite erklärt: Was bedeuten die Zahlen?

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Führerschein-Rückseite erklärt: Was bedeuten die Zahlen?

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    Auf der Rückseite des Führerscheins können auch Schlüsselzahlen festgehalten sein.
    Auf der Rückseite des Führerscheins können auch Schlüsselzahlen festgehalten sein. Foto: studio v-zwoelf, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Auf der Rückseite des Führerscheins sind sämtliche Fahrzeugklassen aufgelistet – zumindest auf dem modernen Führerschein in Scheckkartenformat. In der Liste ist zu erkennen, für welche Klasse die jeweilige Person eine Fahrerlaubnis besitzt. Auch das Erteilungsdatum dieser Fahrerlaubnis ist ersichtlich. Doch neben diesen Informationen befinden sich auch noch mehrere Zahlen auf der Führerschein-Rückseite. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier.

    Was bedeuten die Zahlen auf der Führerschein-Rückseite?

    Bei den Zahlen auf der Rückseite des Führerscheins handelt es sich laut eines Berichts des ADAC um Schlüsselzahlen oder auch Schlüsselziffern. Demnach können diese in Feld 12 des Führerscheins auftauchen, das sich auf der rechten Seite der Rückseite befindet. Ist eine Schlüsselzahl für eine bestimmte Führerscheinklasse gültig, ist sie in Spalte 12 der betreffenden Klasse eingetragen. Falls sie für alle Führerscheinklassen gilt, befindet sich die Zahl in der untersten Zeile des Führerscheins.

    Mit den Schlüsselzahlen werden Zusatzangaben, Beschränkungen und Auflagen angegeben. Sie sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Anlage 9 geregelt und werden in der Regel bei der Ausstellung des Führerscheins eingetragen. Die Betroffenen werden über die Eintragung informiert. In der Folge müssen sie sich an die Regelung halten, die die Schlüsselziffern für den konkreten Fall bedeuten.

    Führerschein: Welche Schlüsselzahlen gibt es - und was bedeuten sie?

    In Anlage 9 der FeV sind mehr als 100 Schlüsselzahlen angegeben. Es gilt die Regel: Zweistellige Schlüsselziffern gelten im kompletten Gebiet der Europäischen Union (EU), dreistellige Schlüsselziffern nur in Deutschland.

    Eine Zusatzangabe, die durch eine Schlüsselzahl geregelt ist, kann etwa der Bestandsschutz sein, wie der ADAC berichtet. Dieser besagt, dass Personen, die den alten Pkw-Führerschein gemacht haben die Erlaubnis zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen behalten. Bei einem Umtausch in einen neuen Führerschein wird die Berechtigung mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 vermerkt – und zwar in den Spalten der Motorradklassen A1 und A. Dadurch wird klargestellt, dass der Inhaber des Führerscheins nur für einen Teil der neuen Motorradklassen berechtigt ist. Er darf dreirädrige Krafträder fahren, nicht aber zweirädrige Krafträder.

    Bei Auflagen und Beschränkungen handelt es sich um individuelle Eintragungen, informiert der ADAC. Durch Auflagen werden vor allem Regelungen festgehalten, an die sich die jeweilige Person halten muss. Beispielsweise das Tragen einer Brille oder eines Hörgerätes beim Fahren. Hierzu einige Beispiele:

    • 01.01: Brille
    • 01.02: Kontaktlinsen
    • 01.02: Schutzbrille
    • 01.05: Augenschutz
    • 01.06: Brille oder Kontaktlinsen
    • 03: Prothese/Orthese der Gliedmaßen

    Beschränkungen setzen hingegen inhaltliche Begrenzungen bei bestimmten Fahrzeugen oder Fahrzeugklassen. Auch das geht aus dem Bericht des ADAC hervor. Durch derartige Schlüsselzahlen ist beispielsweise geregelt, dass eine Person mit Einschränkungen Fahrzeuganpassungen vornehmen muss. Beispielsweise bei der Lenkung, der Kupplung oder der Schaltung.

    Schlüsselzahlen auf Führerschein: Was passiert, wenn man sich nicht an sie hält?

    Wer sich nicht an die Regelungen hält, die mit den Schlüsselzahlen auf dem eigenen Führerschein einhergehen, muss mit Konsequenzen rechnen. Diese hängen laut ADAC von der jeweiligen Schlüsselzahl ab. Wer beispielsweise seine Brille nicht aufsetzt, obwohl dies geregelt ist, wird im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit bestraft. In der Regel wird eine Geldbuße fällig.

    Personen, die eine beschränkte Fahrerlaubnis haben und diese missachten, begehen eine Straftat. Das geht aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 21 hervor. In einem solchen Fall droht nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Wer eine Auflage missachtet, muss laut ADAC auch mit dem Widerruf der jeweiligen Fahrzeugklasse rechnen.

    Auch interessant: Die neue Regierung will die E-Auto-Förderung zurückbringen. Außerdem glaubt ein Verkehrsexperte, dass autonomes Fahren in Deutschland bis 2028 möglich ist.

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